Dok. 06-184

Das Oberkommando der Wehrmacht erfährt am 2. November 1942, dass Hitler Ehen zwischen Wehrmachtsangehörigen und Frauen, die mit einem Juden verheiratet waren, verboten hat


Der Führer hat in der Frage der Heiraten von Wehrmachtsangehörigen

Der Führer hat in der Frage der Heiraten von Wehrmachtsangehörigen

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Skript

Betrifft: Heiratsanträge von Wehrmachtsangehörigen mit Frauen, die in gewesener Ehe mit Juden verheiratet waren.

 

[…] Der Führer hat in der Frage der Heiraten von Wehrmachtsangehörigen mit Frauen, die früher mit einem Juden verheiratet waren, entschieden, daß derartigen Heiratsanträgen ohne jede Ausnahme nicht stattzugeben ist.

Die Tatsache, daß eine deutsche Frau, ganz gleich unter welchen Umständen, gewillt gewesen ist, in ehelicher Gemeinschaft mit einem Juden zu leben, ist ein Zeichen von Charakterschwäche, die nicht unbeachtet bleiben darf. Diese Entscheidung des Führers gilt ganz gleich, ob die Ehe mit dem Juden kinderlos geblieben ist oder Kinder, d. h. Mischlinge, vorhanden sind.