Dok. 06-117

Jüdische Repräsentanten aus Berlin, Prag und Wien verpflichten sich am 29. Mai 1942, die Erschießung von 250 Juden nach dem Anschlag auf eine Ausstellung bekannt zu machen


Es ist der Auftrag erteilt worden, diesen Sachverhalt in geeigneter Weise unter den Juden

Es ist der Auftrag erteilt worden, diesen Sachverhalt in geeigneter Weise unter den Juden

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Skript

Schreiben der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, der Jüdischen Kultusgemeinde Prag und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien an das Reichssicherheitshauptamt

[…]

Am 29. 5. 1942 ist der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland […], der Jüdischen Kultusgemeinde Prag […] und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien […] eröffnet worden, daß im Zusammenhang mit einem Anschlag auf die Ausstellung „Das Sowjet-Paradies“, an dem fünf Juden aktiv beteiligt waren, 500 Juden in Berlin festgenommen, davon 250 erschossen und 250 in ein Lager überführt worden sind. Es ist außerdem eröffnet worden, daß weitere Maßnahmen dieser Art ergriffen werden, falls noch einmal ein Sabotageakt vorkommen sollte, an dem Juden beteiligt sind.
Es ist der Auftrag erteilt worden, diesen Sachverhalt in geeigneter Weise unter den Juden bekanntzugeben, um ihnen die Folgen derartiger Handlungen klarzumachen, ferner Vorschläge zu unterbreiten, wie die jüdischen Organisationen von ihren Mitgliedern bekannt gewordenen Umständen, die auf die Vorbereitung eines Sabotageaktes schließen lassen, ihrerseits Kenntnis erhalten, damit hierüber sofort dem Reichssicherheitshauptamt berichtet werden kann.

[..] In Durchführung dieses Auftrags wird folgendes vorgeschlagen:

 

1. Die von dem Reichsführer SS angeordneten Maßnahmen werden weisungsgemäß den Mitarbeitern der jüdischen Organisationen, den Juden im Arbeitseinsatz, in den jüdischen Heimen, Fürsorgeeinrichtungen und Speisungen mit der Aufforderung zur Weitergabe bekanntgegeben werden.

 

2. Durch eine Veröffentlichung in den nächsten Ausgaben des Jüdischen Nachrichtenblatts soll die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Juden besonders hervorgehoben werden.

 

3. Die Mitglieder der jüdischen Organisationen werden durch Rundschreiben oder in sonst geeigneter Weise auf die unbedingte Verpflichtung hingewiesen werden, ihnen etwa zur Kenntnis gelangende Umstände, die auf die Vorbereitung eines Sabotageaktes schließen lassen, unverzüglich den jüdischen Organisationen bekanntzugeben.

 

4. Die jüdischen Organisationen werden über alle derartigen Mitteilungen unverzüglich dem Reichssicherheitshauptamt berichten.