Dok. 06-087

Der Staatssekretär im Reichsinnenministerium Wilhelm Stuckart spricht sich am 16. März 1942 dagegen aus, ‘Halbjuden’ mit Juden gleichzustellen, und plädiert für ihre Sterilisierung


Geheimes Schreiben an den Leiter der Partei-Kanzlei, den Chef der Sicherheitspolizei und

Geheimes Schreiben an den Leiter der Partei-Kanzlei, den Chef der Sicherheitspolizei und

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Personen

Wilhelm Stuckart (1902-1953), Jurist; 1922 Mitglied im Freikorps Epp und NSDAP-Eintritt, 1926 Rechtsberater der NSDAP in Wiesbaden, 1930 Amtsrichter; 1932 SA-Eintritt; 1933 preuß. Staatsrat, 1935 Staatssekretär im RMdI und federführend bei Abfassung  der Nürnberger Rassegesetze; 1936 SS-Eintritt; 1942 Teilnehmer der Wannseekonferenz, 1944 SS-Obergruppenfüher; 1945 Minister in Regierung Dönitz, 1948 im Wilhelmstraßenprozess zu vier Jahren Haft verurteilt, die auf Grund der Untersuchungshaft als verbüßt galten.

 

Skript

Geheimes Schreiben an den Leiter der Partei-Kanzlei, den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, den Beauftragten für den Vierjahresplan, den Reichsjustizminister, das Auswärtige Amt, den Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, das Rasse- und Siedlungshauptamt

 

Betrifft: Endlösung der Judenfrage

 

Die in der Sitzung vom 20. Januar 1942 besprochene Frage, welche Stellung den jüdischen Mischlingen 1. Grades künftig zugewiesen werden soll, gibt mir Veranlassung, die bei der Lösung dieser Frage zu erwägenden Möglichkeiten noch einmal einer Prüfung zu unterziehen, wobei, das bedarf wohl keiner besonderen Betonung, das einzige Kriterium das Interesse des deutschen Volkes sein muß.
Es besteht völlige Klarheit und Einmütigkeit darüber, daß jüdisches Blut, auch soweit dessen Träger Halbjuden sind, aus dem deutschen und darüber hinaus aus dem europäischen Blutstrom auszuscheiden, d.h. in erster Linie jede Blutmischung mit Deutschen oder Artverwandten zu verhindern [ist]. Der einfachste […] Weg würde […] sein, die Halbjuden den Juden gleichzustellen und sie in die für Juden gegenwärtig bereits in Gang befindliche Abschiebungsaktion einzubeziehen. Das beabsichtigte Ziel, die völlige Herauslösung aus dem deutschen Volkskörper, würde dadurch in kurzer Frist erreicht sein. Abgesehen von der unten erörterten biologischen und verwaltungstechnischen Seite der Frage, zieht eine solche Maßnahme aber eine Reihe von Folgen nach sich, die nicht dem Interesse des deutschen Volkes entsprechen und deshalb bereits jetzt Gegenstand einer ernsten Überlegung sein müssen.

Ich möchte hierbei in der Hauptsache folgende Gesichtspunkte herausstellen:

[…]

 

Eine Gleichstellung der Halbjuden mit Juden wird zweifellos die Frage nach Ausnahmen aufwerfen. […]
In diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache nicht zu übersehen, daß der Führer bisher 300 Geltungsjuden mit Halbjuden gleichgestellt hat. Es wäre mit der Bedeutung einer Führerentscheidung unvereinbar, wenn diese Personen nun wieder durch eine generelle Regelung zu Juden gestempelt würden. Andererseits widerspräche es den einfachsten rassepolitischen Erwägungen, wenn man diese Personen künftig von den neuen Maßnahmen ausnehmen würde, während die Halbjuden, die nie als Juden gegolten haben, also von vornherein rassisch günstiger eingeordnet waren, nunmehr dem Judentum zugeordnet würden.
Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist auch die psychologisch-politische Rückwirkung. Jeder Halbjude hat einen vollarischen Ahnenstamm mit verzweigten Verwandtschafts- und Freundschaftsverhältnissen in deutschblütigen Kreisen. Ich halte es daher wenigstens für die Dauer des Krieges auch aus psychologischen Gründen für durchaus unerwünscht, Halbjuden in dieser Form zu behandeln.
Die erfahrungsgemäß gute Intelligenz und Erziehung in Verbindung mit ihrer germanischen Erbmasse machen die Halbjuden außerhalb des deutschen Volkes zu geborenen Führern, damit aber auch zu gefährlichen Feinden. […]

 

Ich habe hiergegen vom Standpunkt des deutschen Interesses aus so starke Bedenken, daß ich […] das natürliche Aussterben der Halbjuden innerhalb des Reichsgebiets vorziehe. […] Was die von den Halbjuden ausgehende biologische Gefahr anbetrifft, darf ich auf meinen […] Vorschlag der Sterilisation aller nicht schon aus anderen Gründen unfruchtbaren Mischlinge 1. Grades verweisen. Diese Sterilisation würde jeden rassenbiologisch zwingenden Grund zu einer anderen Behandlung der Mischlingsfrage überhaupt entfallen lassen.
Die Abschiebung […]würde ein außerordentliches Maß von Verwaltungsarbeit mit sich bringen, das sich m.E. während des Krieges schon von selbst verbietet. Die Abschiebung würde nicht nur eine individuelle Prüfung aller Mischlinge notwendig machen, sondern es wird nach der negativen Entscheidung mit einer außerordentlich hohen Zahl von Befreiungsanträgen zu rechnen sein. […] Demgegenüber würde die Sterilisation einen im wesentlichen schematischen Vorgang darstellen, von dem ein großer Teil der Mischlinge 1. Grades aus natürlichen Gründen nicht einmal erfaßt zu werden brauchte.
Das Problem der deutsch-jüdischen Mischehen wird man, um auch hier eine Abschiebung deutschen Blutes grundsätzlich zu verhindern, zweckmäßigerweise dadurch lösen, daß man den Ehepaaren die Möglichkeit einer freiwilligen Scheidung in einem vereinfachten Verfahren gibt. Es ließe sich letzten Endes auch rechtfertigen, diese Entscheidung nicht allein der privaten Initiative zu überlassen, sondern den staatlichen Zwang einzuschalten, also die Scheidung entweder auf Antrag des Staatsanwaltes oder Kraft Gesetzes auszusprechen.