Dok. 16-162

Himmler überträgt am 17. Juni 1944 die Befehlsgewalt im Fall der Räumung der Konzentrationslager an die Höheren SS- und Polizeiführer

Für die Dauer des Krieges ordne ich für die Sicherheit der Konzentrationslager

Für die Dauer des Krieges ordne ich für die Sicherheit der Konzentrationslager

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  •  
Skript

Schreiben (Geheim!), gez. Heinrich Himmler, an alle Höheren SS- und Polizeiführer, nachrichtlich an Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts, Chef des Reichssicherheitshauptamtes, Chef des Hauptamtes Ordnungspolizei, 70 Ausfertigungen

 

Betreff: Sicherung der Konzentrationslager

 

Für die Dauer des Krieges ordne ich für die Sicherheit der Konzentrationslager folgendes an:

1. Die Höheren SS- und Polizeiführer übernehmen mit Bekanntgabe dieses Befehlsdie Verantwortung für die militärische Sicherung der Konzentrationslager und der inihrem Bereich liegenden Arbeitslager.

 

2. Die Kommandanten der Konzentrationslager melden den zuständigen HöherenSS- und Polizeiführern listenmäßig die ihnen unterstehenden Arbeitslager nach demjetzigen Stand und unterrichten sie von der Errichtung neuer Arbeitslager. Hiervon sind diejenigen Sonderlager und Sonderbauten ausgenommen, in denen auf meine Weisung besondere Häftlinge durch das Reichssicherheitshauptamt untergebracht sind.

 

3. Die Höheren SS- und Polizeiführer überprüfen unverzüglich die gegenwärtigenSicherheitsmaßnahmen der Konzentrationslager und Arbeitslager. Sie treffen die für dieunbedingte Sicherheit noch erforderlich erscheinenden Maßnahmen durch Abstellung von Polizeikräften im Einvernehmen mit dem Lagerkommandanten und unterrichten hiervon den Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes.

 

4. Alle wirtschaftlichen und verwaltungsmäßigen Einrichtungen der Konzentrationslager(z. B. Häftlingseinsatz, Personalangelegenheiten, Wirtschaftsbetriebe usw.)werden nach wie vor durch den Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes zentral geführt.

 

5. Auf Einweisungen, Entlassungen, Art der Beschäftigung sowie auf die Organisationund Tätigkeit der Politischen Abteilungen haben die Höheren SS- und Polizeiführerkeinen Einfluß. Die Erledigung und Bearbeitung dieser Fachgebiete erfolgt nach wie vor durch das Reichssicherheitshauptamt.

 

6. Die Kommandanten unterstehen im Normalfall dem Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes. Im Alarm-Fall übernehmen die Höheren SS- und Polizeiführer die Kommandogewalt über das Konzentrationslager sofort und uneingeschränkt. Die Kommandanten treten dann zum Stab der Höheren SS- und Polizeiführer.