Dok. 16-131

John McCloy erklärt am 4. Juli 1944, dass er die Bombardierung der Eisenbahnstrecken nach Auschwitz aus militärischer Sicht für undurchführbar hält

Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 29. Juni, der

Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 29. Juni, der

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  •  
Personen

John McCloy (1895–1989), Jurist, Politiker; 1941–1945 Staatssekretär im Kriegsministerium unter Minister Henry L. Stimson; nach 1945 Tätigkeit als Anwalt, 1947–1949 Präsident der Weltbank, 1949–1952 US-Hochkommissar in der Bundesrepublik Deutschland, 1952 einer der Gründer der Atlantik-Brücke.

 

John W. Pehle (1909–1999), Jurist; 1934–1940 Sachverständiger für Währungsangelegenheiten beim US-Schatzamt, 1940–1944 stellv. US-Finanzminister, Febr. 1944 bis Jan. 1945 geschäftsführender Direktor des War Refugee Board in Washington; kehrte nach dem Krieg kurzzeitig ins Treasury Department zurück und arbeitete danach als Rechtsanwalt.

Skript

Schreiben von John McCloy, War Department, Office of the Assistant Secretary, Washington, D.C., an John Pehle, Executive Director, War Refugee Board, Treasury Department, Washington, D.C.,

 

Sehr geehrter Herr Pehle,

ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 29. Juni, der ein Fernschreiben Ihres Repräsentanten in Bern, Schweiz, enthielt und in dem Sie vorschlugen, bestimmte Abschnitte der Eisenbahnstrecken zwischen Ungarn und Polen zu bombardieren, um den Abtransport von Juden aus Ungarn zu unterbrechen.

Das Kriegsministerium ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Luftoperation undurchführbar ist. Sie könnte um den Preis eines Abzugs beträchtlicher Luftwaffenkapazitäten ausgeführt werden, die aber für den Erfolg unserer Truppen, die an anderer Stelle in entscheidende Kämpfe involviert sind, unabdingbar sind. In jedem Fall ist die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme derart fragwürdig, dass es nicht zu einer praktischen Umsetzung kommen wird.

Das Kriegsministerium weiß die humanitären Motive, die dem Vorschlag für eine solche Operation zugrunde liegen, sehr zu schätzen, aber aufgrund der oben genannten Gründe erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht gerechtfertigt.

Hochachtungsvoll