Dok. 16-113

Eliezer Papo muss sich im Mai 1944 vor der Politischen Abteilung verantworten, weil er den Ring seiner Frau als Andenken behalten hatte

Ich hatte einen Brillantring in meinem Besitz, den ich von meiner Ehefrau

Ich hatte einen Brillantring in meinem Besitz, den ich von meiner Ehefrau

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  •  
Personen

Eliezer Papo (*1906), Uhrmacher; geboren in Ruse (veraltet Rustschuk), Bulgarien, Auswanderung nach Frankreich, im Sept. 1942 aus Drancy in Richtung Auschwitz deportiert, in Cosel zum Arbeitseinsatz im Zwangsarbeitslager Blechhammer ausgewählt, das im April 1944 als Außenlager in die Verwaltung von Auschwitz übernommen wurde, im Jan. 1945 nach Groß-Rosen und im Febr. 1945 nach Buchenwald deportiert; Nachkriegsschicksal ungeklärt.

 

Otto Schmidt (*1906), SS-Oscha.; in Auschwitz zunächst in der Aufnahmeabt. tätig, 1944 Leiter der Politischen Abt. im Außenlager Blechhammer; weiteres Schicksal ungeklärt, 1951 für tot erklärt.

Skript

Protokoll der Vernehmung von Eliezer Papo durch SS-Unterscharführer, gez. Schmidt, Konzentrationslager Auschwitz III, Vernehmungsniederschrift

 

Vorgeführt erscheint der jüd. Sch[utz] Häftl[ing] Nr. 178 238, Papo Eliezer, geb. am 6. Dezember 1906 in Roszczut, beschäftigt beim Kommando 40 (Firma Peters), und macht, zur Wahrheit ermahnt, die nachstehenden Aussagen: Mein Kommando wurde gestern Abend beim Einrücken zur Seite gestellt und von Blockführern untersucht. Ich hatte einen Brillantring in meinem Besitz, den ich von meiner Ehefrau, als wir uns vor etwa einundeinhalb Jahren in Cosel trennen mußten, als wertvolles Andenken erhalten hatte. Wo sich meine Frau derzeit befindet, ist mir nicht bekannt. Es war mir bekannt, daß ich diesen Ring bei meiner Einlieferung abgeben mußte. Ich hatte mit allen Mitteln versucht, diesen Ring in meinem Besitz zu behalten, weil er ein unersetzliches Andenken an meine Frau war. Ich hätte ihn nie im Werkgelände gegen Lebensmittel oder dergleichen veräußert. Trotzdem es mir zeitweise sehr schlecht ergangen ist und ich Hunger leiden mußte, habe ich mit keinem Gedanken daran gedacht, diesen Ring jemals aus den Händen zu geben. Ich weiß, daß ich mich strafbar gemacht habe und werde eine Bestrafung als gerecht empfinden. Ich versuchte, diesen Ring bei der Durchsuchung in die Erde einzuscharren, wurde aber dabei beobachtet und als Besitzer dieses Ringes überführt. Weitere Angaben kann ich nicht machen.