Dok. 15-135

Der Zentralrat der ungarischen Juden fordert am 14. April 1944 Sándor Weisz auf, seine Wohnung für ausgebombte Personen sofort frei zu machen


Hiermit erheben wir Anspruch auf Ihre Wohnung im

Hiermit erheben wir Anspruch auf Ihre Wohnung im

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  •  
Skript

Auf den Befehl der zuständigen Behörden!


Sehr geehrter Herr Sándor Weisz, Budapest.


Hiermit erheben wir Anspruch auf Ihre Wohnung im 5. Bezirk in der Csáky-Straße 13, 3. Stock, Tür 11, zugunsten von Personen, die aufgrund von Bombardierungen ihren Wohnraum verloren haben. Wir bitten Sie, unserem Vertreter, der Ihnen unseren gegenwärtigen Beschluss aushändigen wird, umgehend mindestens einen Schlüssel für jeden Wohnungseingang zu überlassen.
Sie sind verpflichtet, diese Wohnung noch am heutigen Tag bis 16 Uhr nachmittags unter Zurücklassung Ihres Mobiliars zugunsten der Ausgebombten zu verlassen. Sie sind verpflichtet, in der Wohnung so viele Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände zu hinterlassen (Betten mit Bettbezügen, Schränke, Tische, Stühle, Lampen, Oberbekleidung, Unterwäsche, Küchenausstattung, Teller, Essbesteck, Kochtöpfe usw.), wie die zum Einzug bestimmte Familie unabdingbar benötigen wird. Alle Ihre übrigen Sachen sowie Lebensmittel können Sie mitnehmen. Sie sind verpflichtet, über das hinterlassene Mobiliar eine Inventarliste in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Ein Exemplar ist bis 20 Uhr des heutigen Tages in der Wesselényi-Straße 7, 2. Stock, 7. Bezirk im Goldmark-Saal abzugeben. Beim Verlassen der Wohnung sind Sie verpflichtet, die Türen selbst zu versiegeln. In Ihrem eigenen Interesse sollten auf der Inventarliste deutlich, mit höchster Genauigkeit Ihr Name, die genaue Adresse der verlassenen Wohnung und Ihre neue Anschrift vermerkt sein. Da die Wohnungen in Verbindung mit schwerwiegenden Konsequenzen in der oben genannten Weise und zum genannten Zeitpunkt überlassen werden müssen: Tragen Sie selbst Sorge für Ihre vorübergehende Bleibe, da wir Ihre endgültige Unterbringung erst innerhalb von 2–3 Tagen gewährleisten können. Alle mobilen Gegenstände, die Sie nicht hinterlassen, sollten Sie entweder in Ihre neue Wohnung mitnehmen oder vorübergehend anderswo deponieren. Wir wiederholen: Allen, die diesem Befehl nicht oder verspätet Folge leisten, droht – gemäß der behördlichen Erklärung – sofortige Verhaftung.