Dok. 15-129

Staatssekretär László Baky ordnet am 7. April 1944 die Konzentration der Juden und die Enteignung ihres Vermögens an


Die Königlich Ungarische Regierung wird das Land innerhalb

Die Königlich Ungarische Regierung wird das Land innerhalb

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  •  
Personen

László Baky (1898–1946), Offizier; 1925–1938 in der Gendarmerie tätig; u. a. Mitglied der Ungarischen Nationalsozialistischen Partei – Hungaristische Bewegung und später der Partei der Ungarischen Erneuerung, von 1939 an Parlamentsabgeordneter; von März 1944 an StS (Staatssekretär) im Innenministerium, hauptverantwortlich für die Deportationen nach Auschwitz, nach der Machtübernahme der Pfeilkreuzler Leiter des Büros für Nationale Sicherheit; 1946 vom ungar. Volksgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Skript

Verordnung des Innenministeriums, (Entwurf)

 

Betrifft.: Zuweisung der Wohnstätten für Juden

Die Königlich Ungarische Regierung wird das Land innerhalb kürzester Zeit von den Juden befreit haben. Ich ordne an, diese Bereinigung für jeden Landesteil separat durchzuführen. Im Ergebnis sollen alle Juden, unabhängig von Geschlecht und Alter, in die ihnen zugewiesenen Sammellager eingeliefert werden. Ein Teil des in den Städten und in größeren Siedlungen lebenden Judentums wird später in den von den Polizeibehörden zugewiesenen Judenhäusern bzw. Gettos untergebracht.

Ausnahmen bilden Juden mit Fachausbildung, die in kriegswichtigen Betrieben, Tagebauen und größeren Unternehmen sowie Gutshöfen arbeiten und deren sofortige Ablösung für die Produktion hinderlich wäre. In nicht kriegswichtigen Betrieben, Tagebauen und Unternehmen müssen die jüdischen Arbeiter jedoch sofort ersetzt werden, und an die Spitze wird aus dem Personal des entsprechenden Unternehmens, Betriebs usw. der dafür geeignetste Mann mit voller Befugnis gesetzt. Diese Personen werden von Kommissionen benannt, die von den Bezirken entsendet werden. Für den Ersatz [der Arbeiter jüdischer Abstammung] haben die Behörden bereits jetzt Sorge zu tragen. Sobald sich eine Möglichkeit zur Ablösung ergibt – damit diese möglichst schnell vollzogen wird, müssen die für das Gebiet zuständigen Verwaltungsbehörden sich darum kümmern –, soll sofort ein möglichst fachlich ausgebildeter Verwalter ernannt und mit der Leitung des Betriebs oder des Unternehmens mit voller Befugnis beauftragt werden.

Die für das Gebiet zuständige Polizei und die Königlich Ungarische Gendarmerie führen das Sammeln der Juden durch.

Die deutsche Sicherheitspolizei wird als beratendes Organ vor Ort sein. Der reibungslosen Zusammenarbeit mit dieser ist besondere Aufmerksamkeit beizumessen.
Geld und Wertgegenstände (Gold-, Silbergegenstände, Aktien usw.) werden von den oben erwähnten Organen in Gewahrsam genommen und gegen eine Quittung und Gegenquittung, in der die Gegenstände kurz aufgeführt werden, den städtischen Behörden und den Gemeindepräfekturen ausgehändigt. Innerhalb von drei Tagen haben die Gemeindepräfekturen diese an die Zweigstellen der Nationalbank in den jeweiligen Zentren der Säuberungsaktionen auszuliefern. Die jeweiligen Zentren werden von Fall zu Fall von den für die Säuberungsaktionen zuständigen Polizeibehörden bestimmt.

Der Abtransport der Häftlinge soll entweder per Eisenbahn oder im Bedarfsfall in von der Stadt- oder der Gemeindepräfektur bereitgestellten Gespannen erfolgen. Die zum Transport vorgesehenen Juden dürfen pro Kopf außer der Kleidung, die sie am Körper tragen, höchstens Unterwäsche für zwei Tage und Essen für mindestens 14 Tage, außerdem ein Gepäck von höchstens 50 kg mitnehmen, wobei Bettwäsche, Decken und Matratzen inbegriffen sind. Geld, Juwelen, Gold oder andere Wertgegenstände sind nicht erlaubt. Die Konzentration der Juden soll in folgender Reihenordnung vonstattengehen: die Gendarmeriebezirke von Kassa, Marosvásárhely, Kolozsvár, Miskolc, Debrecen, Szeged, Pécs, Szombathely, Székesfehérvár und Budapest bzw. das sich in diesen Gebieten befindliche Kontrollgebiet der Polizeibehörden und zuletzt die Hauptstadt Budapest selbst.

Ich mache die Behörden auch darauf aufmerksam, dass ausnahmslos allen aus dem Ausland hierher geflüchteten Juden jene Behandlung zuteilwird, die genauso die Kommunisten erfahren; sie sind ohne Ausnahme in einem Sammellager unterzubringen. Dubiose Juden sind ebenfalls in Sammellager einzuliefern. Die Klärung erfolgt dort.

Diese Verordnung ist streng vertraulich zu behandeln. Die Leiter der Behörden bzw. der Kommandanturen tragen dafür Verantwortung, dass niemand vor Beginn der Säuberungsaktion davon erfährt.
Budapest, den 7. April 1944

gez. László Baky