Dok. 14-251

Kriegsverwaltungsrat Merten meldet dem Deutschen Generalkonsulat Thessaloniki am 26. April 1943 die Festnahme von Juden, die in die italienische Zone fliehen wollten

Schreiben (Geheim!) Betrifft: Ausreise von Juden italienischer Staatsangehörigkeit nach

Schreiben (Geheim!) Betrifft: Ausreise von Juden italienischer Staatsangehörigkeit nach

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Personen

Dr.Max [auch Maximilian] Merten (1911–1971), Jurist; 1939 bis Anfang 1942 Referent im Reichsjustizministerium; 10.7.1942 bis März 1944 beim Befehlshaber Saloniki-Ägäis mit anschließender Verwendung beim Chef der Militärverwaltung in Belgrad tätig; 1945–1946 in US-amerikan. Kriegsgefangenschaft; 1957–1959 Haft in Athen und zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt; vorzeitig nach Deutschland abgeschoben und nach kurzer Haft entlassen.

 

Daniele Modiano (1892–1943), Kaufmann; er hatte die italien. Staatsangehörigkeit zuerkannt bekommen und nach Italien ausreisen können; zusammen mit anderen Juden im Sept. 1943 am Lago Maggiore ermordet.

Skript

Schreiben (Geheim!)

Betrifft: Ausreise von Juden italienischer Staatsangehörigkeit nach Südgriechenland – italienisch besetztes Gebiet –.

 

Am heutigen Tage wurde der Unterzeichnete um 11.45 Uhr durch SS-Hauptsturmführer Brunner fernmündlich davon unterrichtet, dass auf dem Hauptbahnhof Saloniki ein ital. Urlauberzug stehe, in dem sich etwa 20 Juden befanden, die offensichtlich auf diese Weise sich dem deutschen Einfluss zu entziehen versuchten.

Kurz darauf liefen entsprechende Meldungen vom Bahnhofsoffizier Saloniki sowie von der Transportkommandantur Saloniki – Hauptmann Hahn – ein. Schließlich beklagte sich einige Zeit darauf der hiesige italienische Generalkonsul Zamboni bei dem Unterzeichneten fernmündlich darüber, das man italienische Staatsangehörige trotz Ausrüstung mit allen erforderlichen Papieren nicht von Saloniki abreisen lassen wolle; der nicht zu bestreitende Grundsatz in dieser Angelegenheit sei der, das italienische Staatsangehörige nur mit einem italienischen Durchlass-Schein ausgerüstet zu sein brauchten und eines besonderen deutschen Erlaubnissscheines nicht bedurften. Unterzeichneter – der SS-Hauptsturmführer Brunner bereits entsprechend unterrichtet hatte – begab sich nunmehr unverzüglich selbst zum Hauptbahnhof Saloniki und stellte dort folgendes fest:

Abreisen wollten mit dem italienischen Urlauberzug, der heute nach Athen von hier abging, insgesamt 18 Juden (Männer, Frauen und Kinder). Bei 13 Juden waren sämtliche Papiere in Ordnung; es lagen ordnungsmäßig ausgestellte Passierscheine vor und die Genannten konnten auch ordnungsmäßig ausgefertigte Staatsangehörigkeitsausweise vorzeigen, die vor allen Dingen dadurch bekräftigt wurden, das auch die entsprechenden griechischen Urkunden (von der Fremdenpolizei) vorgewiesen werden konnten. Diesen 13 Juden wurde sofort die Abfahrt nach Athen gestattet. Verboten wurde die Abfahrt folgenden Juden: Einem gewissen Daniel Modiano, der zwar auch seine italienische Staatsangehörigkeit nachweisen konnte, gegen den aber [...] ein Verfahren deswegen schwebt, weil er von griechischen Juden Geld entgegengenommen hatte, was bereits bewiesen ist – und es auf diese Weise dem Zugriff der deutschen Behörden glaubte entziehen zu können; auf die Strafbarkeit eines derartigen Verhaltens ist stets hingewiesen worden. Das Strafverfahren gegen den Genannten ist im dortigen Einverständnis eingeleitet worden. Die Ehefrau des Modiano ist freiwillig hiergeblieben, als sie feststellen musste, dass ihr Mann nicht abreisen durfte. Mitgefahren mit dem Zug nach Athen sind die gemeinschaftlichen Kinder (ein Junge und ein Mädchen). Verboten wurde die Abfahrt ferner einem Juden namens Sam Navarro und seiner Ehefrau sowie dessen Mutter, die angeblich krank war und zunächst versuchte, sich in einem anderen Teile des Urlauberzuges zu verstecken. Bei Navarro handelt es sich um einen angeblichen Italiener, der offensichtlich erst im Hinblick auf die Judenmaßnahmen zum italienischen Staatsangehörigen gemacht worden ist. Er ist nach den Unterlagen der griechischen Fremdenpolizei griechischer Staatsangehöriger und hat sich auch zunächst bei der Erfassung der italienischen Juden nicht als solcher gemeldet, ist vielmehr erst nachträglich als solcher angeführt worden. Alle zuletzt genannten Juden durften sich in ihre Wohnungen begeben; die Papiere hat die Feldgendarmerie der Ortskommandantur Saloniki übergeben erhalten, die sie mit besonderer Meldung hierher reichen wird. Bei allen Erörterungen war der Verbindungsoffizier des italienischen Generalkonsuls Hauptmann Merci zugegen; er erkannte auch alsbald die Notwendigkeit der eingeleiteten Schritte an. Ablehnend verhielten sich zunächst in schroffer, später in gemilderter Form die italienischen Offiziere des Urlauberzuges. Sie versuchten zunächst, die angeblichen Ansprüche der Juden auf bevorzugte Behandlung zu unterstützen, hielten sich indessen später weitgehend zurück.