Dok. 14-237

Der deutsche Generalkonsul in Thessaloniki informiert das Auswärtige Amt am 15. März 1943 über den Beginn der Deportationen

Die Aussiedlung der hiesigen etwa 56.000 Personen zählenden Juden griechischer Staatsangehörigkeit hat

Die Aussiedlung der hiesigen etwa 56.000 Personen zählenden Juden griechischer Staatsangehörigkeit hat

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Skript

Bericht (Geheim!)

 

Die Aussiedlung der hiesigen etwa 56.000 Personen zählenden Juden griechischer Staatsangehörigkeit hat heute mit dem Abtransport von 2.600 Personen von Saloniki nach dem Generalgouvernement begonnen. Es ist in Aussicht genommen, wöchentlich vier Transporte durchzuführen, so dass die ganze Aktion in etwa sechs Wochen beendet sein wird. Das bewegliche und unbewegliche Vermögen der ausgesiedelten Juden wird beschlagnahmt und einem Fonds zugeführt, aus welchem die Transportkosten bestritten und die Schulden bezahlt werden. Die Geschäfte der Ausgesiedelten werden bis auf weiteres durch eingesetzte griechische Treuhänder weiterbetrieben.

Von dem Befehlshaber Saloniki-Agäis ist mir das abschriftlich nebst drei Anlagen in achtfacher Ausfertigung anliegende Schreiben […] zugegangen, das ich mit der Bitte um Weisung übersende. In den Besprechungen mit den zuständigen hiesigen deutschen Stellen ist von diesen darauf hingewiesen worden, dass der Zweck der Aussiedlungsmaßnahme, die Sicherung des von den deutschen Truppen besetzten nordgriechischen Gebietes, nicht erreicht würde, wenn den nichtgriechischen Juden der Aufenthalt weiter erlaubt bliebe. Ich teile diese Auffassung. Blutmäßig besteht keinerlei Unterschied zwischen den hiesigen griechischen und nichtgriechischen Juden. Beide gehören, von verschwindenden Ausnahmen abgesehen, zur Gruppe der Sepharden, die 1492 aus Spanien vertrieben wurden und sich in der Levante niederließen. Die hiesigen nichtgriechischen Juden oder ihre Vorfahren haben die fremde Staatsangehörigkeit meist in der Zeit der Türkenherrschaft zu erlangen gewusst, um sich unter dem damaligen System des Kapitulationsrechtes die Vorteile des fremden Schutzes zu sichern. Sie sind mit den Juden griechischer Staatsangehörigkeit durch Verwandtschaft und Eheschließungen eng verbunden. Wie diese sind sie dem nationalsozialistischen Deutschland gegenüber feindlich eingestellt und hoffen auf den Endsieg der Achsengegner. Für ihre Entfernung aus dem hiesigen Raume sprechen also dieselben Gründe wie für die Aussiedlung der griechischen Juden.