Dok. 14-191

Das italienische Außenministerium ordnet im August 1943 an, auch bei einem Rückzug den Schutz der kroatischen Juden zu gewährleisten, ihre Flucht nach Italien aber zu unterbinden


Um Ihrer Bitte nach Weisungen hinsichtlich der bekannten Frage der

Um Ihrer Bitte nach Weisungen hinsichtlich der bekannten Frage der

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Personen

Augusto Rosso (1885–1964), Jurist; von 1932 an Botschafter in Washington, 1936–1940 in Moskau, Aug. bis Nov. 1943 Generalsekretär im Außenministerium; nach 1945 wieder im diplomatischen Dienst.

 

Antonio Venturini, Diplomat; während des Faschismus Mitarbeiter im italien. Außenministerium, im Okt. 1943 zur Badoglio-Regierung geflohen, von 1944 an bei der Propagandaabt. des Außenministeriums; nach dem Krieg im diplomatischen Dienst.

 

Skript

Telegramm des Außenministeriums, gez. Rosso und Venturini, an das Innenministerium, Generaldirektion für Demographie, Rom

 

Betreff: Kroatische Juden

Um Ihrer Bitte nach Weisungen hinsichtlich der bekannten Frage der kroatischen Juden zu entsprechen, die sich derzeit unter der Kontrolle der 2. Armee befinden, wird bestätigt, dass es grundsätzlich zu vermeiden ist, die kroatischen Juden ohne jeglichen Schutz in fremde Hände zu übergeben oder diesen zu überlassen, wo sie dann möglichen Repressalien ausgesetzt sind, sofern sie es nicht selbst vorziehen, außerhalb unseres Besatzungsgebiets in Freiheit entlassen zu werden.

Die von Italien verfolgte Rassenpolitik hat uns nie daran gehindert, jene Grundsätze der Menschlichkeit zu beachten, die zu unserem untilgbaren geistigen Erbe gehören. Eine entsprechende Beachtung drängt sich uns heute mehr denn je auf.

[...]

Da allerdings auch zu vermeiden ist, dass die Juden im Gefolge unserer Truppen, sollten sich diese aus den besagten Gebieten zurückziehen müssen, massenhaft in Italien Zuflucht suchen, zeichnet sich die Möglichkeit ab, dass sie auch in letzterem Fall auf der Insel Arbe bleiben, wo sie derzeit unter angemessenem Geleit konzentriert sind. Unsere zuständigen Behörden können jedenfalls jeden einzelnen Fall wohlwollend prüfen, so dass ab sofort jeder der derzeit unter unserer Kontrolle lebenden Juden jene persönliche Unterbringung erhält, die im Rahmen der derzeit gegebenen Umstände am ehesten seinen Wünschen und seiner Situation entspricht.

Sie werden gebeten, Obiges diesem Kommando vorzutragen und uns über die diesbezüglich getroffenen Entscheidungen in Kenntnis zu setzen und ebenso über eventuelle Vorschläge, die man vorzubringen gedenkt, damit der Schutz dieser

Juden weiterhin wirksam ausgeübt wird, wie bisher auch.