Dok. 14-117

Der Bevollmächtigte Kommandierende General in Serbien bestimmt am 10. Oktober 1941, dass auch sämtliche Juden als Geiseln festzunehmen sind


Betr.: Niederwerfung kommunistischer Aufstandsbewegung

Betr.: Niederwerfung kommunistischer Aufstandsbewegung

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Skript

Betr.: Niederwerfung kommunistischer Aufstandsbewegung

 

[…]

1.) In Serbien ist es auf Grund der „Balkanmentalität“ und der großen Ausdehnung kommunistischer und national getarnter Aufstandsbewegungen notwendig, die Befehle des Oberkommandos der Wehrmacht in der schärfsten Form durchzuführen. Rasche und rücksichtslose Niederwerfung des serbischen Aufstandes ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum deutschen Endsieg.

2.) In allen Standorten in Serbien sind durch schlagartige Aktionen umgehend alle Kommunisten, als solche verdächtigen männlichen Einwohner, sämtliche Juden, eine bestimmte Anzahl nationalistischer und demokratisch gesinnter Einwohner als Geisel festzunehmen. Diesen Geiseln und der Bevölkerung ist zu eröffnen, daß bei Angriffen auf deutsche Soldaten oder auf Volksdeutsche die Geiseln erschossen werden.

[…]

3.) Treten Verluste an deutschen Soldaten oder Volksdeutschen ein, so haben die territorial zuständigen Kommandeure bis zum Regimentskommandeur abwärts, umgehend die Erschießung von Festgenommenen in folgenden Sätzen anzuordnen:

a) Für jeden getöteten oder ermordeten deutschen Soldaten oder Volksdeutschen (Männer, Frauen oder Kinder) 100 Gefangene oder Geiseln,

b) Für jeden verwundeten deutschen Soldaten oder Volksdeutschen 50 Gefangene oder Geiseln. Die Erschießungen sind durch die Truppe vorzunehmen.

Nach Möglichkeit ist der durch den Verlust betroffene Truppenteil zur Exekution heranzuziehen.

Bei jedem einzelnen Verlustfall ist bei den Tagesmeldungen anzugeben, ob und in welchem Umfang die Sühnemaßnahme vollstreckt ist oder wann diese nachgeholt wird.

4.) Bei der Beerdigung der Erschossenen ist darauf zu achten, dass keine serbischen Weihestätten entstehen.

Setzen von Kreuzen auf den Gräbern, Schmuck derselben usw. ist zu verhindern. Beerdigungen werden deshalb zweckmäßig an abgelegenen Orten durchgeführt.

5.) Die bei Kampfhandlungen von der Truppe gefangenen Kommunisten sind grundsätzlich am Tatort als abschreckendes Beispiel zu erhängen oder zu erschießen.

6.) Ortschaften, die im Kampfe genommen werden müssen, sind niederzubrennen, desgleichen Gehöfte, aus denen auf die Truppe geschossen wird.