Dok. 14-028

Das Auswärtige Amt in Berlin kritisiert am 22. Oktober 1942, dass Italien die Juden im Land und in den italienisch besetzten Gebieten vor Verfolgung schützt

Betrifft: Italien und die Judenfrage

Betrifft: Italien und die Judenfrage

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Staatsgrenzen und Grenzen der Unionsrepubliken der UdSSR 1938–1941
  • Grenze Deutsch-sowjetische Demarkationslinie im besetzten Polen vom 28. Sept.1939
  • Grenze Grenze zwischen den eingegliederten Gebieten und dem Generalgouvernement
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Skript

Betrifft: Italien und die Judenfrage.

 

Bei der Bereinigung der Judenfrage in Deutschland und in verschiedenen anderen europäischen Ländern wird die Regelung der Frage, wie die Juden italienischer Staatsangehörigkeit behandelt werden sollen und wie sich Italien selbst zu der Lösung des Judenproblems stellt, immer dringlicher. [...]

Italien ist in seiner Judengesetzgebung über schwache Ansätze zu seiner Lösung nicht hinausgekommen – auch der Krieg hat bisher keine Tendenz zur Verschärfung in dieser Richtung gebracht. Vielmehr scheint das Bemühen vorzuherrschen, jeder einschneidenden Maßnahme aus dem Wege zu gehen. Viele Einzelzüge – Verharren von Juden in wirtschaftlichen Schlüsselstellungen, zahlreiche Genehmigungen zur Italianisierung jüdischer Namen, Rückgängigmachen früherer Judenausbürgerung usw. – zeigen die Vorsicht auf diesem Gebiet. Praktisch bedeutet es dagegen nicht sehr viel, daß auf der anderen Seite die faschistische Partei neuerdings eine verschärfte Propaganda gegen die Juden entfaltet und dadurch wenigstens stimmungsmäßig den Boden vorbereitet [...].

Italien muß die italienischen Maßnahmen und Gesetzgebung an unsere Grundsätze und Maßnahmen angleichen. [...]