Dok. 13-339

Der bulgarische Innenminister Doco Christov informiert den Kriegsminister am 14. Dezember 1943, dass Juden künftig die Emigration zu gestatten sei

Das Kommissariat für Judenfragen wurde damit beauftragt

Das Kommissariat für Judenfragen wurde damit beauftragt

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Personen

Dočo Nikolov Christov (1895–1945), Jurist; 1924–1932 Gemeinderat in Sofia; 1933–1940 Aufsichtsrat
der Kooperativen Eigentümerbank; von 1940 an Abgeordneter, Sept. 1943 bis Juni 1944 Innenminister;
1945 vom Volksgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet.

 

Rusi Christov Rusev (1887–1945), Berufsoffizier; 1936–1942 Rüstungsinspektor am Kriegsministerium,
Sept. 1943 bis Sept. 1944 Kriegsminister; 1945 vom Volksgericht zum Tode verurteilt und
hingerichtet.

Skript

Das Kommissariat für Judenfragen wurde damit beauftragt, Juden, die die Absicht haben, das Land zu verlassen, Genehmigungen zu erteilen, unabhängig von ihrem Zielland. Bei Personen männlichen Geschlechts im Alter von 16–50 Jahren geschieht dies nur mit meiner Erlaubnis.
Die Juden aus den Städten Sofia, Kazanlăk und Stara Zagora sind insgesamt umgesiedelt und die aus den Städten Varna und Burgas zum Teil. Sie konzentrieren sich nun in verschiedenen Provinzstädten, in denen schon früher Juden gelebt haben. Ihre Zahl beträgt an die 25 000 Personen, d. h. mehr als die Hälfte aller Juden Bulgariens. Wegen der restriktiven Maßnahmen, die mit dem Gesetz zum Schutz der Nation und der Verordnung des Ministerrats vom 29. August 1942 im Hinblick auf alle Personen jüdischer Abstammung getroffen wurden, verarmen die Betroffenen zusehends, sind verbittert und organisieren überall im Land eine rücksichtslose, versteckte und sehr geschickte Propaganda, um den Defätismus im Volk zu schüren. Sie sind die Initiatoren des sogenannten Schwarzmarkts in den Städten, in die sie umgesiedelt wurden. Die jungen jüdischen Männer zwischen 16 und 35 treten massenhaft den kommunistischen Gruppen bei. Diese besonderen Umstände nötigen dazu, die Juden nicht über allzu viele Städte und vor allem Dörfer zu verstreuen.

Ihre massenhafte und freiwillige Aussiedlung ins Ausland könnte ihren außerordentlich schädlichen Einfluss bei uns eindämmen. Während sie dort nur ein einziges Mal ihr Wissen ausplaudern könnten, würden sie bei ihrem Verbleib im Lande ihre Wühlarbeit unendlich weiter betreiben.

Deshalb halte ich es für dringend erforderlich und bitte um Ihr Einverständnis, Personen jüdischer Abstammung, die auswandern wollen, möglicherweise auch in die Türkei, aufgrund der dargelegten außerordentlichen Umstände bei ihrer Ausreise nicht im Wege zu stehen.

Ich bitte zudem um eine Liste der besonders gefährlichen Personen, deren Ausreise für den

Staat eine größere Gefahr darstellen würde als ihr Verbleib, um diese am Verlassen des Landes zu hindern.