Dok. 13-229

Der rumänische Gesandte in Berlin fragt am 18. November 1943 beim Außenminister an, wie er sich bezüglich der von Deutschen deportierten rumänischen Juden verhalten solle


Herr Vizeratspräsident, ich erlaube mir zu berichten, dass ich

Herr Vizeratspräsident, ich erlaube mir zu berichten, dass ich

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Personen

Ion Gheorghe (1893–1957), Berufsoffizier; 1940–1943 Militärattaché in Berlin, dann in Ankara, Juni 1943 bis Aug. 1944 als General Gesandter Rumäniens in Berlin; 1945/46 wurde er von der US Armee in Deutschland interniert, blieb später im Westen.

 

Skript

Schreiben, gez. General Ion Gheorghe an Mihai Antonescu, Bukarest

 

Herr Vizeratspräsident,
ich erlaube mir zu berichten, dass ich seitens unseres Außenministeriums in letzter Zeit zahlreiche Eingaben erhalte, in denen darum gebeten wird, bei den deutschen Behörden den Verbleib von Personen mosaischer Religion, vermutlich Rumänen, zu ermitteln, die in verschiedenen Lagern in Deutschland bzw. in den besetzten Gebieten interniert sind, um sie nach Rumänien zurückzuführen.

Selbstverständlich habe ich mich nicht gescheut, in all diesen Fällen auftragsgemäß zu intervenieren.
Das Resultat war gleichbleibend negativ. Die deutschen Behörden haben uns zu allen diesen Fällen mitgeteilt, dass sie sich prinzipiell außerstande sehen, Informationen über internierte Personen zu geben. Offenbar besteht überhaupt keine Möglichkeit, die entsprechenden Personen nach Rumänien oder in die okkupierten Länder, wo sie vor ihrer Internierung wohnten, zurückzuführen.
Nach allen auf unsere Anfragen erhaltenen Antworten sieht es danach aus, als ob die Internierung der Betroffenen zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem sich die rumänische Regierung mit den von den deutschen Behörden ergriffenen Maßnahmen einverstanden erklärt hatte. Die auf dieser Grundlage vorgenommenen Internierungen sind als endgültig zu betrachten und prinzipiell nicht widerrufbar.

Ich sehe mich verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass in allen diesbezüglichen Schreiben der deutschen Behörden ein gewisser Vorwurf mitschwingt angesichts der veränderten rumänischen Haltung. Unter diesen Umständen bestehen zwei Möglichkeiten:
1.) Die gegenwärtige Situation wird entweder akzeptiert, dann machte es keinen Sinn mehr, weiter nach den internierten Juden zu fahnden, an deren Situation ohnehin nichts zu ändern ist; die deutschen Behörden, die uns unsere Wankelmütigkeit im Hinblick auf das jüdische Problem vorwerfen, würden außerdem nur unnötig irritiert und dürften sich über unsere zahlreichen Interventionen wundern.

2.) Oder wir könnten unsererseits auch eine entschiedene Haltung einnehmen und formal erklären, dass wir uns unsere Souveränität in Bezug auf rumänische Staatsbürger gleich welcher Herkunft vorbehalten. Dann können Maßnahmen auch gegen Juden rumänischer Herkunft nur unsererseits und keinesfalls durch Deutschland ergriffen werden. Wir haben den Nachweis gefordert, wann und in welcher Form Rumänien die Internierung der Juden mit rumänischen Papieren durch Deutschland akzeptiert hätte. Mir wurde mitgeteilt, dies sei mündlich erfolgt. Davon habe ich keine Kenntnis.
Ist unsere Zustimmung nicht nachweisbar, könnte man die zweite Lösung ins Auge fassen. Hat es jedoch eine Zustimmung gegeben, müssten wir wie unter Punkt 1 verfahren.

Auf jeden Fall ist es notwendig, das gegenwärtige, Spannungen verursachende Prozedere, Interventionen ohne praktische Ergebnisse zu betreiben, möglichst bald zu beenden. Nehmen Sie, Herr Vizeratspräsident, die Versicherung meiner ganz besonderen Hochachtung entgegen.