Dok. 13-266

Der Große Generalstab verfügt am 30. August 1944 die Auflösung aller Arbeitslager für Juden in Rumänien

Betreff: Auflösung der jüdischen Arbeitsbrigaden

Betreff: Auflösung der jüdischen Arbeitsbrigaden

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Personen

Gheorghe Zamfirescu (1896–1971), Berufssoldat; 1941–1942 Brigadegeneral bei der 3. Infanteriedivision, Febr. 1942 bis Aug. 1944 stellv. Chef im Großen Generalstab, 1944 kurzzeitig im Kriegsministerium, Dez. 1944 bis März 1945 Kommandant der Territorialtruppe Korpus 2.

 

Ioan Boldur-Lăţescu (*1899), Berufssoldat; Sept. 1940 bis April 1942 Offizier im Kommandostab des 7. Regiments Roşiori, April 1942 bis April 1945 Offizier in der Sektion 1 des Großen Generalstabs, 1943–1944 Chef des Büros 10 des Großen Generalstabs, April 1945 Kommandant des 9. Reiterregiments.

Skript

Befehl, gez. Oberst Gheorghe Zamfirescu, und Ioan Boldur-Lăţescu

 

Mitteilung
Betreff: Auflösung der jüdischen Arbeitsbrigaden
Die vom Generalstab zusammengestellten und am 23. August 1944 bestehenden jüdischen Arbeitsbrigaden umfassen 19 447 Juden in Ortsbrigaden und 12 016 Juden in externen Brigaden.

 

Angesichts der Tatsache, dass unter den gegenwärtigen Umständen deren Aufrechter- haltung nicht mehr aktuell ist, bitte ich zu genehmigen:

– die Auflösung aller jüdischen Arbeitsbrigaden (lokale und externe) einschließlich der zur passiven Verteidigung sowie den Militärkommandos und -einheiten zugeteilten Brigaden;

– die Entlassung der betreffenden Brigadeangehörigen;
– die Offiziere und Unteroffiziere, denen die Brigaden unterstellt waren, nach Bedarf zu verwenden;
– die Beibehaltung eines Kerns von Verwaltungsbeauftragten zur Auflösung der Vermögenswerte der Brigaden für die Dauer von 20 Tagen nach Erhalt des Befehls.

– Zugleich ist den zuständigen Behörden die Weisung zu erteilen, dass sie den Juden die fälligen Entgelte auszahlen;
– ihr mit Reisepapieren versehener Transport erfolgt, im Rahmen der Möglichkeiten, mit der Bahn;
– die Juden aus der Region Moldau und aus der Bukowina können einen Heimatort wählen, mit Ausnahme von Bukarest und Ploieşti wegen des dort herrschenden Wohnungsmangels.
– Zur raschen Erledigung bitte ich, die Veröffentlichung der beigefügten Mitteilung in der Presse zu genehmigen.