Carl-Albrecht Oberg (1897–1965), kaufmänn. Angestellter; 1919–1920 Freikorps, 1931 NSDAP-, 1932 SS-Eintritt; 1933 im SD-Hauptamt, 1939 Polizeipräsident in Zwickau, 1941 SS- und Polizeiführer in Radom, von Mai 1942 an HSSPF (Höherer SS- und Polizeiführer) in Paris; 1945 Festnahme durch US-Truppen, 1954 in Paris zum Tode verurteilt, 1965 begnadigt.
René Bousquet (1909–1993), promovierter Jurist; von 1929 an in der franz. Verwaltung, 1936 Höherer Beamter der franz. Staatspolizei, 1941 Regionalpräfekt in Châlons-sur-Marne, April 1942 bis Dez. 1943 Chef der franz. Polizeibehörde; 1945–1948 Gefängnis in Fresnes, 1949 zu 5-jährigem Verlust der Bürgerrechte verurteilt, die Strafe wurde wegen Beteiligung am Widerstand gegen die Besatzungsmacht aufgehoben; danach im internationalen Bankensektor und in der franz. Presse tätig; 1989 erneut angeklagt, vor Prozessbeginn ermordet.
Dr. Helmut Knochen (1910–2003), Anglist; 1932 NSDAP-, 1936 SS-Eintritt, 1932–1936 SA; von 1936 an hauptamtl. Mitarbeiter des SD, 1940–1942 Leiter der Pariser Dienststelle des Beauftragten des CdS (Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes) für Belgien und Frankreich, Mai 1942 bis Aug. 1944 BdS (Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes) in Frankreich, 1944 Waffen-SS; 1945 verhaftet, 1954 in Paris zum Tode verurteilt, begnadigt und 1962 entlassen, danach Versicherungsmakler in Offenbach.
Dr. Kurt Lischka (1909–1989), Jurist; 1933 SS-, 1937 NSDAP-Eintritt; von 1935 an bei der Gestapo tätig, seit Nov. 1940 in Paris, 1943 KdS (Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD) in Paris, danach im RSHA (Reichssicherheitshauptamt); nach 1945 Prokurist in Köln, 1950 in Abwesenheit in Paris verurteilt, 1980 vom Landgericht Köln zu 10 Jahren Haft verurteilt, 1985 entlassen.
Bolko von Schweinichen (*1896), Polizeioffizier; 1944 Befehlshaber der Ordnungspolizei in Frankreich. Rudolf Runkowski (*1897), Polizeioffizier; Dr. Julius Schmidt (1913–1945), Persönlicher Referent des BdS (Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes).
Herbert Hagen (1913–1999), Kaufmann; 1933 SS-Eintritt; von 1934 an SD-Hauptamt, reiste 1937 mit Eichmann nach Palästina und Ägypten, 1940–1942 Leiter der Außenstelle der Sipo (Sicherheitspolizei) und des SD in Bordeaux, 1942–1944 persönlicher Referent des HSSPF (Höheren SS- und Polizeiführers) in Frankreich, 1944–1945 beim HSSPF Alpenland für Partisanenbekämpfung zuständig; 1954 in Paris in Abwesenheit verurteilt; kaufmänn. Leiter eines deutschen Industrieunternehmens; 1980 vom Landgericht Köln zu 12 Jahren Haft verurteilt, 1984 vorzeitig entlassen.
Theodor Dannecker (1913–1945), Kaufmann; 1932 NSDAP- und SS-Eintritt; von 1935 an beim SD, von 1937 an in Berlin, Referat für Judenfragen, Sept. 1940 bis Sommer 1942 Judenreferent des RSHA (Reichssicherheitshauptamts) in Paris, Jan. bis Sept. 1943 Gehilfe des deutschen Polizeiattachés in Sofia, Sept. bis Dez. 1943 Leiter eines Einsatzkommandos in Italien, März bis Dez. 1944 Mitglied des Sondereinsatzkommandos Eichmann in Budapest; nahm sich in einem Internierungslager der US Army in Bad Tölz das Leben.
Jean Leguay (1909–1989), promovierter Jurist; von 1935 an in der franz. Verwaltung tätig, April 1942 bis Dez. 1943 ständiger Vertreter Bousquets in Paris, danach Präfekt in Alençon; 1945 aus dem Staatsdienst entlassen und in die USA emigriert; 1979 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, starb vor Prozessende.
Philippe Pétain (1856–1951), Berufsoffizier, Politiker; erlangte 1916 als Kommandeur und „Sieger“ in der Schlacht von Verdun große Bekanntheit in Frankreich, 1918 Marschall, 1934 Kriegsminister, 1939 Botschafter in Madrid, im Mai 1940 letzter Regierungschef der Dritten Republik, von Juli 1940 an franz. Staatschef, Juli 1940 bis April 1942 Ministerratspräsident; Aug. 1944 bis April 1945 Exil in Sigmaringen; im Sommer 1945 zum Tode verurteilt, Umwandlung der Strafe in lebenslange Haft.
Aktenvermerk des Höheren SS- und Polizeiführers, Carl Albrecht Oberg, im Bereich des Militärbefehlshabers in Frankreich, Carl Heinrich von Stülpnagel, gez. Hagen, Paris
Betr.: Rücksprache mit Secrétaire général à la Police Bousquet […]
An der Besprechung nahmen teil:
SS-Brigadeführer Oberg,
SS-Standartenführer Dr. Knochen,
SS-Obersturmbannführer Lischka,
Oberstleutnant von Schweinichen,
Major Runkowski,
SS-Sturmbannführer Hagen,
SS-Obersturmführer Dr. Schmidt
einerseits
Generalsekretär Bousquet in Begleitung des
Dolmetschers Wilhelms
andererseits
[…]
Die Nachfrage über den Stand des Abtransportes von Juden aus dem unbesetzten Gebiet auf Grund der am 16.6. getroffenen Absprache ergab folgendes:
Bousquet teilt mit, daß SS-Hauptstuf. [Hauptsturmführer] Dannecker Bousquet’s Sekretär in Paris, Leguay zu sich gerufen habe und von ihm die sofortige Festnahme von 10 000 Juden im unbesetzten und 20 000 Juden im besetzten Gebiet verlangt habe, und zwar auf Grund des Übereinkommens, das zwischen Laval und dem BdS [Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes] einerseits und dem Höheren SS- und Polizeiführer und Bousquet andererseits getroffen worden sei.
Er habe den Vorschlag auf Grund der Vorlage von Leguay Laval vorgelegt, der seinerseits erklärt habe, bezüglich dieser Frage nicht auf dem Laufenden zu sein.
Auf Grund einer Intervention des Marschalls hat Laval vorgeschlagen, daß die französische Polizei die Festnahme in dem besetzten Gebiet nicht durchführt. Vielmehr möchte er die Durchführung dieser Festnahme der Besatzungstruppe überlassen.
Für das unbesetzte Gebiet hat Laval auf Grund der Intervention des Marschalls vorgeschlagen, daß zunächst einmal nur die Juden ausländischer Staatsangehörigkeit festgenommen und überstellt werden.
Auf Grund dieser Stellungnahme erklärte der BdS, daß man feststellen müsse, daß man französischerseits zwar die Anbringung des Judensterns im besetzten Gebiet anerkannt habe, daß man aber offensichtlich die Judenfrage noch nicht soweit verstanden habe, daß man die Festnahmen von Juden ohne weiteres durchführt. Der BdS betonte, daß daraus zu folgern sei, daß man in Vichy das Problem noch nicht verstehe.
Bousquet erklärte daraufhin, daß man französischerseits nicht gegen die Festnahmen an sich sei, nur die Vornahme der Festnahmen durch die französische Polizei sei in Paris „génant“. Dies sei der besondere Wunsch des Marschalls.
Der BdS erklärte seinerseits daraufhin, daß der Führer in allen seinen letzten Reden nichts deutlicher betont habe als die unbedingte Notwendigkeit einer definitiven Lösung der Judenfrage. Aus diesem Grunde werde nur diese Einstellung für unsere Maßnahmen Geltung haben, nicht aber die der französischen Regierung. Sollte die französische Regierung sich der Durchführung der Festnahmen widersetzen, so werde der Führer sicherlich hierfür kein Verständnis finden.
Aus diesem Grunde wurde folgende Regelung getroffen: Da auf Grund der Intervention des Marschalls in Frankreich vorläufig keine Juden französischer Nationalität festgenommen werden sollen, erklärt sich Bousquet bereit, im gesamten Frankreich in einer einheitlich durchgeführten Aktion Juden ausländischer Staatsangehörigkeit in der von uns gewünschten Höhe festnehmen zu lassen. Bousquet betont, daß dies eine erstmalige Handlungsweise der französischen Regierung sei, wobei man sich der hieraus entstehenden Schwierigkeiten bewußt sei.
[…]