Dok. 10-081

Der Kreisbauernführer in Grodno fordert das ortsansässige Polizeibataillon am 11. März 1942 auf, den Schmuggel von Lebensmitteln in die beiden Ghettos der Stadt wirksamer zu bekämpfen


Wiederholt habe ich persönlich feststellen müssen, daß an den Eingängen der beiden Ghettos

Wiederholt habe ich persönlich feststellen müssen, daß an den Eingängen der beiden Ghettos

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  •  
Personen

Major der Schutzpolizei Faust (gest. 1955), Kommandeur des Reserve-Polizeibataillons 91, von Jan. 1943 an des III. Bataillons des Polizeiregiments 23; nahm sich das Leben.

Skript

 

Schreiben des Kreisbauernführers, ungezeichnet, an den Kommandeur des Reservepolizeibataillons 91, Herrn Hauptmann Faust (Abschrift)

Betreff: Schleichhandel.


Wiederholt habe ich persönlich feststellen müssen, daß an den Eingängen der beiden Ghettos Unmengen von Lebensmitteln den Eingang passieren, ohne daß diese durch den zuständigen Polizeibeamten in irgendeiner Form kontrolliert noch beanstandet werden. Lebensmittel jeglicher Art, auch in kleinsten Mengen, dürfen nur ins Ghetto eingeführt werden mit der schriftlichen Genehmigung des Kreisbauernführers. Ich bitte, Ihre Polizeibeamten eingehendst in dieser Form zu unterweisen. Eine verschärfte Kontrolle an den Eingängen des Ghettos wäre unbedingt angebracht. Im Ghetto II sind durch den Stabsleiter heute nachstehend aufgeführte Lebensmittel vorgefunden, die niemals über die Kreisbauernschaft zugewiesen worden sind: Erbsen, Butter, Eier, Roggenmehl, Vollmilch, Linsen, Bohnen, Weizenmehl usw.

Entlöhnungen in irgendwelcher Form von Lebensmitteln sind verboten. Sollten am Ghettoeingang derartige Einwände gemacht werden, so bitte ich um Mitteilung, wer der Arbeitgeber gewesen ist. Ich bitte nochmals, uns in unserer schweren Arbeit Verständnis und Unterstützung entgegenzubringen.

Heil Hitler!