Dok. 08-114

Der Gebietskommissar in Kostopol gibt am 11. Juni 1942 den Verkauf jüdischer Gebäude frei

Der Herr Reichskommissar hat den Verkauf von

Handschriftlicher Bericht für das Untergrundarchiv des Warschauer Gettos, aufgezeichnet

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Staatsgrenzen und Grenzen der Unionsrepubliken der UdSSR 1938–1941
  • Grenze Deutsch-sowjetische Demarkationslinie im besetzten Polen vom 28. Sept.1939
  • Grenze Grenze zwischen den eingegliederten Gebieten und dem Generalgouvernement
Personen

Heinz Löhnert (1909–1943), SA-Standartenführer; 1927 NSDAP-, 1930 SA-Eintritt; von Sept. 1935 an hauptamtlicher SA-Führer; von 1941 an Gebietskommissar in Kostopol; als Feldwebel in Südosteuropa gefallen.

 

Skript

Rundschreiben gez. Löhnert, an alle Rayon- und Stadtverwaltungen

 

Betr.: Verkauf von staatlichen (jüdischen) Gebäuden.


Der Herr Reichskommissar hat den Verkauf von staatlichen (jüdischen) Gebäuden genehmigt soweit sie bereits baufällig sind und ihre Ausplünderung nicht verhindert werden kann. Die Verkäufe erfolgen durch die Rayon- bzw. Stadtverwaltungen. Der Grund, auf dem die Gebäude stehen, bleibt Staatseigentum. Hierauf sind die Käufer ausdrücklich hinzuweisen. Den Käufern ist eine Bescheinigung über den Erwerb des Gebäudes auszustellen. Der Wert ist jeweils durch Bausachverständige festzustellen. Unter dem Wert darf kein Gebäude verkauft werden. Die Verkäufe sind spätestens bis zum 30. d. Mts. abzuschließen. Spätere Verkäufe werden nicht anerkannt.


Die verkauften Gebäude sind in einer Liste mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Gebäudes, kurze Baubeschreibung, geschätzter Wert, erzielter Kaufpreis, Name des Käufers dem Gebietskommissariat Finanzabteilung unter Beifügung der eingenommenen Gelder zu melden.


[Der] Finanzabteilung zur Kenntnis.