Dok. 08-098

Der Flüchtling Artur Szlifersztejn beschreibt am 15. Oktober 1939 sein Leben im sowjetisch besetzten Teil Polens

Der Reichsführer-SS nimmt anscheinend die Zuständigkeit für das

Der Reichsführer-SS nimmt anscheinend die Zuständigkeit für das

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Staatsgrenzen und Grenzen der Unionsrepubliken der UdSSR 1938–1941
  • Grenze Deutsch-sowjetische Demarkationslinie im besetzten Polen vom 28. Sept.1939
  • Grenze Grenze zwischen den eingegliederten Gebieten und dem Generalgouvernement
Skript

I.


Der Reichsführer-SS nimmt anscheinend die Zuständigkeit für das Gesamtgebiet der Judenangelegenheiten in den besetzten Ostgebieten für sich und seine dort eingesetzten SS- und Polizeiführer in Anspruch.


II.


Der Reichsminister-Ost schlägt vor:


1.) Der Reichsminister-Ost und die ihm nachgeordneten Dienststellen sollen zuständig sein

a)für die Entscheidung über die Zugehörigkeit von Personen zum Judentum sowohl allgemein als auch im Einzelfalle,


b)für die Entscheidung darüber, in welcher Form und in welchem Tempo die Ausscheidung der Juden durchzuführen ist (Notwendigkeit des Ersatzes jüdischer Handwerker durch erst noch anzulernende Ukrainer, Weißruthenen usw.).


2.) Der Reichsführer-SS und die SS- und Polizeiführer in den besetzten Ostgebieten sollen zuständig sein nur für die Durchführung der Ausscheidung der Juden.


3.) Für die Zusammenarbeit zwischen Reichsminister-Ost und die ihm nachgeordneten Dienststellen auf der einen und dem Reichsführer-SS und den SS- und Polizeiführern in den besetzten Ostgebieten auf der anderen Seite soll das gleiche gelten wie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Polizei (vgl. hierüber die Sonderaufzeichnung vom heutigen Tage – Anlage 2 –). Im Übrigen sollen der Judenreferent des Reichsführers-SS und der Referent des Ostministeriums für Rassefragen ebenso wie die entsprechenden

Referenten der nachgeordneten Dienststellen laufend enge Fühlung halten. Soweit besondere Judenreferenten im Ostministerium oder den diesem nachgeordneten Dienststellen nötig sind, soll deren Bestellung und Abberufung im Benehmen mit dem Reichsführer-SS erfolgen.