Dr. Helmut Bischoff (1908–1993), Jurist; 1929 Beitritt zum NS-Studentenbund, 1930 NSDAP-, 1933 SA- und 1935 SS-Eintritt; Leiter der Staatspolizeistellen Liegnitz, Harburg-Wilhelmsburg und Köslin, Sept. 1939 Chef des Einsatzkommandos 1 der Einsatzgruppe IV, dann bis 1941 Leiter der Staatspolizeileitstelle in Posen, danach in Magdeburg, von Dez. 1943 an SD-Abwehrbeauftragter im KZ Mittelbau-Dora; 1946–1955 in sowjet. Gefangenschaft, 1957–1965 beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes tätig.
Schreiben (geheim) der Staatspolizeileitstelle Posen, gez. Bischoff, an den Landrat in Schrimm
Betr.: Behandlung von Juden, die sich entgegen dem Umsiedlungsbefehl auf dem Gebiet des Deutschen Reiches befinden.
Der Reichsführer-SS hat durch Erlaß vom 29. November 1939 […] folgende Anordnung erlassen:
Juden und Polen, die aus einem Gebiet des Deutschen Reiches in das Generalgouvernement umgesiedelt wurden, sich aber entgegen dem Umsiedlungsbefehl auf dem Gebiet des Deutschen Reiches, wenn auch in einer anderen Provinz, aufhalten, sind sofort standrechtlich zu erschießen.
Diese Weisung ist mündlich den Ältesten der Judengemeinden, soweit sie noch bestehen, bekanntzugeben.
Beim Antreffen solcher Personen sind diese umgehend der hiesigen Dienststelle zuzuführen.