Dok. 05-089

Der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für die besetzten niederländischen Gebiete, Dr. Wilhelm Harster, klärt am 28.8.1941 die Zuständigkeiten des neu geschaffenen Sonderreferats „J” im Hinblick auf die Aussiedlung aller Juden



Geschäftsverteilung auf dem Gebiet der Judenfrage. 1.) Zur Bekämpfung des


Geschäftsverteilung auf dem Gebiet der Judenfrage. 1.) Zur Bekämpfung des

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
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Personen

Dr. Wilhelm Harster (1904–1991), Jurist; von 1929 an Beamter beim Polizeipräsidium Stuttgart; 1933 NSDAP- und SS-Eintritt; von 1935 an beim SD, u.a. 1938–1940 Leiter Gestapo Innsbruck, Juli 1940 bis Aug. 1943 BdS (Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes) in den Niederlanden, 1943–1945 BdS in Italien; bis 1949 Kriegsgefangenschaft, 1949 in den Niederlanden zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, 1955 begnadigt, 1956–1963 Reg. Rat im bayr. Innenministerium, 1967 in München zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, 1969 begnadigt.

 

Skript

Geheimes Schreiben von SS-Standartenführer und Oberst der Polizei, gez. Dr. Harster, Den Haag, an alle Gruppen und Referate im Hause, an alle Außenstellen, an die Zentrale Ein- und Ausreisestelle, die Ein- und Ausreisestellen in Den Haag, Amsterdam, Rotterdam und Maastricht und an die Zentralstelle für jüdische Auswanderung Amsterdam

 

Betrifft: Geschäftsverteilung auf dem Gebiet der Judenfrage.

1.) Zur Bekämpfung des Judentums in seiner Gesamtheit, deren Ziel die Endlösung der Judenfrage durch Aussiedlung sämtlicher Juden ist, habe ich ein mir unmittelbar unterstehendes Sonder-Referat „J“ geschaffen. Zum Geschäftsbereich dieses Sonder-Referates gehören insbesondere:

a) Stellungnahmen zu einschlägigen Verordnungen und Erlassen des Reichskommissars für die besetzten niederländischen Gebiete, der Generalkommissare und nachgeordneter Dienststellen,

b) der Ausbau der sicherheitspolizeilichen Zuständigkeiten mit dem Ziel der Gesamtlenkung des jüdischen Lebens durch die Sicherheitspolizei.

– Im einzelnen gehören hierzu:

die Behandlung des Judenrates,

die jüdischen Organisationen,

die jüdische Presse,

der Arbeitseinsatz von Juden,

das jüdische Schulwesen und die Umschulung, sowie die Anstalts- und offene Fürsorge. –

c) Aus- und Einwanderungs-Genehmigungen,

d) Ausarbeitung von Richtlinien für die Zentralstelle für jüdische Auswanderung Amsterdam,

e) die Hortung des jüdischen Vermögens

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