Dok. 01-049

Nationalsozialistische Monatshefte: Artikel vom Mai 1933 über die „Lösung der Judenfrage”

Dr. Baeck äußerte die Ansicht, die Emigration sei

Dr. Baeck äußerte die Ansicht, die Emigration sei

Orte

._._._ Staatsgrenzen von 1937

Personen

Dr. Leo Baeck (1873–1956), Rabbiner; 1897–1912 Reformrabbiner in Oppeln und Düsseldorf, 1912– 1943 in Berlin; 1913–1942 Dozent an der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums, von 1922 an Vorsitzender des deutschen Rabbinerverbands; Großpräsident des deutschen Distrikts der B’nai B’rith Loge; 1933–1943 Präsident der Reichsvertretung der deutschen Juden und der späteren Reichsvereinigung; 1943 nach Theresienstadt deportiert, nach der Befreiung Emigration nach London.

Skript

Vermerk (vertraulich), ungez., Berlin, vom 11.6.1933 mit undat. Anlage

 


Dr. Baeck äußerte die Ansicht, die Emigration sei das vorrangige Ziel, auf das man konstruktiv hinarbeiten müsse. Er überreichte mir eine kurze Zusammenfassung seiner Ansichten, die diesem Bericht angefügt ist.

[…]


1. Unter den obwaltenden Verhältnissen und für den Fall, dass diese weiter andauern, ist für den grössten Teil der Jugend des deutschen Judentums tatsächlich keine Aussicht und psychologisch keine Hoffnung einen Platz der Existenz im Lande zu finden. Eine Zukunft kann diesen Menschen nur in anderen Ländern bereitet und aufgezeigt werden.

2. An den Platz einer regellosen Flucht, welche für die letzten Monate kennzeichnend war, ist eine planmäßige, organisierte Auswanderung zu setzen, welche die Geeigneten und für die einzelnen Gebiete Brauchbaren an bestimmte Plätze führt. In Verbindung mit einer solchen Auswanderung kann und soll, soweit erforderlich, eine vorherige Berufsumschichtung stehen. Nur eine solche geregelte Auswanderung kann die Flucht mit ihren unerwünschten Folgeerscheinungen verhindern.

3. Die Zahl der zur Auswanderung zu Führenden ist für die gesamten Aufnahmegebiete jährlich auf etwa 8000 zu schätzen. Ein wesentlicher Teil hiervon wird in Palästina Aufnahme finden können, um so mehr, wenn es gelingt, Teile von Transjordanien zu erschliessen.

4. Die Regelung der Auswanderung setzt voraus, dass die Fürsorge aus der philantrophischen und charitativen Sphäre in die der überstaatlichen, völkerrechtlichen Aufgabe hinübergeführt wird. Diese Aufgabe kann entweder dem Völkerbunde, dessen Prestige und Autorität diese neue Aufgabe erhöhen würde, oder einer damit beauftragten Regierung überwiesen werden. Die charitativen Organisationen würden ihre besonderen Pflichten der Hilfe behalten.

5. Die Erfüllung dieser Aufgabe verlangt, dass a) durch die beauftragte Stelle [all]jährlich in allen Ländern, die in Frage kommen können, festgestellt wird, in welchen Städten und Ortschaften deutsche Juden bestimmter Berufe einen Platz sich bereiten können,
b) durch die centrale Organisation der deutschen Juden regelmässig hierfür die moralisch, physisch und beruflich geeigneten Menschen festgestellt werden. Ein Vorbild bietet die Art, wie die Einwanderung nach Palästina seit längerem geregelt ist.

6. Die Auswanderung zu eigenen Unternehmungen geeigneter und entschlossener, kapitalkräftiger Persönlichkeiten ist der eigenen Initiative zu überlassen.