Dok. 12-178

Theodor Pichier von der Wirtschaftsabteilung der Militärverwaltung berichtet am 15. August 1942 über die Enteignung der belgischen Juden in den letzten drei Monaten

Entjudung der belgischen Wirtschaft. Die

Entjudung der belgischen Wirtschaft. Die

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  •  
Personen

Dr. Theodor Pichier (1899–1977), Jurist; vor 1940 Referent beim Stickstoffsyndikat Berlin, 1940–1944 Leiter der Gruppe XII bei der Wirtschaftsabt. des Militärbefehlshabers für Belgien und Nordfrankreich; 1955–1970 Leiter der Rechtsabt. der Wuppertaler Firma Herberts & Co.

Skript

Bericht des Militärverwaltungschefs

 

Vierteljahresbericht der Gruppe XII

Mitte Mai bis Mitte August 1942.

 

[…] Entjudung der belgischen Wirtschaft.

Die Entjudung der belgischen Wirtschaft stand auch im abgelaufenen Vierteljahr im Vordergrund der Arbeiten der Gruppe. Nunmehr sind sämtliche unter jüdischem Einfluß stehenden Firmen und Unternehmungen von den Entjudungsmaßnahmen erfaßt; zum überwiegenden Teile ist die Liquidation bereits endgültig durchgeführt. Die Verwertung der aus der Liquidationsmasse stammenden Waren, Betriebseinrichtungen, Maschinen etc. erfolgt nach den im Vorbericht gegebenen Richtlinien und zwar vorwiegend unter Einschaltung der Zentralanmeldestelle.

Hinsichtlich der Arisierung haben sich die im Vorbericht bereits angedeuteten Feststellungen im Berichtsvierteljahr bestätigt. Sowohl das deutsche als auch das belgische Interesse am Erwerb jüdischer Unternehmungen wird von Monat zu Monat in gleichem Maße geringer, in dem die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, insonderheit die Verknappung der Rohstoffe, zunehmen. Lediglich für kleinere, ursprünglich zur Liquidation vorgesehene Unternehmungen besteht nach wie vor belgisches Interesse; Bewerber sind fast ausschließlich frühere Angestellte, etc. Die anfängliche Mitarbeit der belgischen Aufbaustelle für den Handel sowie der belgischen fachlichen Organisationen hat nachgelassen; vermutlich aus den gleichen Gründen, aus denen belgische und deutsche Bewerber abgesprungen sind.

Alle anfallenden Arisierungs- und Liquidationserlöse werden bei der Société Francaise de Banque et de Dépôts auf [ein] Sammelkonto gelegt, dessen Unterkonten auf den Namen der jüdischen Berechtigten lauten. Damit ist der erste Schritt getan zu der beabsichtigten Zentralisierung des gesamten jüdischen Wertpapier- und Barvermögens, das bisher im Lande verstreut liegt und zukünftig nur noch bei der vorgenannten Bank geführt werden wird. Die Vorzüge dieser Maßnahme (straffe Beaufsichtigung, Vereinheitlichung und Vereinfachung des Ausnahmegenehmigungsverfahrens, jederzeitige Erfassung des dem Reich verfallenen Vermögens ehemaliger deutscher Juden) liegen auf der Hand.

Für die Arisierung und Liquidation wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese ist an die Brüsseler Treuhandgesellschaft S.P.R.L. zu entrichten und stellt eine Reichseinnahme dar. […]

[…] Allgemeines.

Der Abtransport des in Antwerpen lagernden jüdischen Umzugsgutes (sog. Liftvans) kann als beendet betrachtet werden. Es handelt sich um ca. 900 vermutlich kompl. Wohnungseinrichtungen, die in Köln den Bombengeschädigten als Beitrag des Militärbefehlshabers zu den Soforthilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden können.

[...]