Dok. 09-144

Der SS- und Polizeiführer im Distrikt Radom, Dr. Herbert Böttcher, fordert am 21. September 1942, polnischen Helfern von Juden mit der Todesstrafe zu drohen

Betrifft: Beherbergung von geflüchteten Juden durch

Betrifft: Beherbergung von geflüchteten Juden durch

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Staatsgrenzen und Grenzen der Unionsrepubliken der UdSSR 1938–1941
  • Grenze Deutsch-sowjetische Demarkationslinie im besetzten Polen vom 28. Sept.1939
  • Grenze Grenze zwischen den eingegliederten Gebieten und dem Generalgouvernement
  •  
Personen

Dr. Herbert Böttcher (1907–1950), Jurist; 1939 SS-Eintritt; 1939/40 kommissarischer Polizeidirektor in Memel, von Aug. bis Dez. 1940 Kriegsteilnahme, 1941 Polizeipräsident in Kassel; von April 1942 an SSPF (SS- und Polizeiführer) im Distrikt Radom; nach Prozess in Radom hingerichtet.

 

Skript

Schreiben an Abteilungen der Zivilverwaltung

 

[…]

Betr.: Beherbergung von geflüchteten Juden durch Polen.

Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, daß gerade aus den kleinen jüdischen Wohnbezirken des Flachlandes Juden, um sich der Evakuierung zu entziehen, flüchten.

Diese Juden müssen durch Polen aufgenommen worden sein. Ich ersuche, baldmöglichst allen Bürgermeistern und Voigten aufzugeben, ihren Dorfangehörigen auf das Eindringlichste klar zu machen, daß jeder Pole, der einen Juden aufnimmt, sich schuldig macht nach der 3. Verordnung über Aufenthaltsbeschränkungen im Generalgouvernement vom 15.10.41 VO.Bl.GG. Seite 595. Ebenso sind als Gehilfen anzusehen die Polen, die den geflüchteten Juden wenn auch nicht Unterschlupf, so doch Beköstigung gewähren oder ihnen Nahrungsmittel verkaufen. In allen Fällen trifft diese Polen die Todesstrafe.

Weiter ersuche ich, in den Orten, in denen die Judenevakuierung bereits stattgefunden hat, den jüdischen Wohnbezirk auch offiziell aufzuheben. Ausnahmen bilden die Städte, in denen noch Restghettos verbleiben.