Dok. 02-020

Göring beauftragt am 19. März 1938 Wilhelm Keppler mit der „Arisierung” der Wirtschaft in Österreich

Nachdem Sie auf Grund der Verordnung des Führers vom

Nachdem Sie auf Grund der Verordnung des Führers

Orte

_._._ Staatsgrenzen von 1937

Personen

Wilhelm Keppler (1882–1960), Ingenieur; 1927 NSDAP- und 1933 SS-Eintritt; von 1931 an Hitlers Wirtschaftsberater, 1933 Kommissar für Wirtschaftsfragen in der Reichskanzlei, 1936 Berater Görings, 1938 Staatssekretär zur besonderen Verwendung im Auswärtigen Amt und Reichsbeauftragter für Österreich, 1942 SS-Obergruppenführer; 1949 im Wilhelmstraßenprozess zu zehn Jahren Haft verurteilt, 1951 entlassen.

Skript

[...]


Nachdem Sie auf Grund der Verordnung des Führers vom 16. März 1938 […] zum Reichsbeauftragten im Rahmen der Zentralstelle für die Überleitung Österreichs bestellt worden sind, beauftrage ich Sie, für mich als Beauftragten für den Vierjahresplan die Überleitungsarbeiten in Österreich auf folgenden Gebieten in die Hand zu nehmen:

1. Die von Ihnen bereits eingeleiteten Arbeiten zur Erforschung der österreichischen Bodenschätze müssen beschleunigt auf breitere Basis gestellt und systematisiert werden. Ich lege auf Beschleunigung gerade hierbei besonderen Wert, weil von dem Ergebnis dieser Arbeiten die Entscheidung über eine Reihe von Industriestandorten abhängig sein wird, die in der bisherigen Planung noch offen gelassen waren, nunmehr also dem zurückgekehrten Österreich vorbehalten werden können.

2. Die Arisierung der Wirtschaftsbetriebe wird in Österreich voraussichtlich in noch größerem Umfang nötig werden als im alten Reich. Ihre beschleunigte und sachgemäße Durchführung ist für eine glatte Einführung und reibungslose Abwicklung des Vierjahresplans von besonderer Bedeutung, sie erfordert daher besondere Aufmerksamkeit und Verantwortung. […]

3. Die erfolgreiche Durchführung des Vierjahresplans in Österreich wird ferner auch von der Gestaltung des Lohn- und Preisniveaus weitgehend abhängen. Sie werden durch Ihre Tätigkeit an Ort und Stelle hierüber den besten unmittelbaren Einblick gewinnen. Ich bitte Sie deshalb, auch diesen Fragen Ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und den zuständigen Behörden, innerhalb des Vierjahresplans dem Herrn Reichskommissar für die Preisbildung und der Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz, rechtzeitig Anregungen und Vorschläge zu übermitteln. Auch hierbei erwarte ich von Ihnen laufende Unterrichtung.

Eine Neuordnung von Zuständigkeiten ist durch diese Regelung nicht beabsichtigt. Ich wünsche vielmehr nur, während einer Übergangszeit eine einheitliche Beobachtung auf den für den Vierjahresplan wichtigen obengenannten Gebieten sicherzustellen. Weitere Bestimmungen behalte ich mir vor.

[…]