Dok. 02-030

Luise Solmitz notiert am 27. und 28. April 1938 ihre Reaktion auf die Vorschrift zur Vermögensanmeldung

Anmeldepflicht für Judenvermögen über 5.000 RM. Der Beauftragte

Anmeldepflicht für Judenvermögen über 5.000 RM. Der Beauftragte

Personen

Luise Solmitz, geb. Stephan (1889–1974), Lehrerin in Hamburg, verheiratet mit Friedrich Wilhelm Solmitz, der trotz seiner Konversion zum Christentum nach den Nürnberger Rassegesetzen als Jude galt.

Skript

Tagebuch von Luise Solmitz, Hamburg (Abschrift)

 


„Anmeldepflicht für Judenvermögen über 5000 RM. Der Beauftragte für den Vierjahresplan kann die Massnahmen treffen, die notwendig sind, um den Einsatz des anmeldepflichtigen Vermögens in Einklang mit den Belangen der deutschen Wirtschaft sicherzustellen.“ Das heisst: Enteignung. – Termin der Anmeldung: 30. Juni. Anmeldepflicht auch für nichtjüdische Ehegatten. „Zum Vermögen gehören nicht: bewegliche Gegenstände, die ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch des Anmeldepflichtigen bestimmt sind u. der Hausrat, soweit sie nicht Luxusgegenstände sind.“

So ist unser Haus „Vermögen“. Unsere Hypothek, bei Frau W. in guten Händen, wird nach Gutdünken angelegt. Was wollen wir jammern. Was nützt es. Wir gehen alle unseren Weg. Wie ich mir früher wohl mein Leben gedacht habe: Solche Schwierigkeiten konnte meine Seele nicht ahnen. Outcast, outlaw ... das ist eben doch das Glück für uns beide, das Reich, das uns doch bleiben muss.

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