Dok. 13-303

Das bulgarische Außenministerium entwirft am 10. November 1942 eine diplomatische Note an die deutsche Gesandtschaft über die Deportation der Juden

Note an die deutsche Gesandtschaft über die Deportation der Juden

Note an die deutsche Gesandtschaft über die Deportation der Juden

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Skript

Note an die deutsche Gesandtschaft über die Deportation der Juden

 

In Antwort auf die Aufzeichnung vom 15. Oktober 1942 hat das Außenministerium die Ehre, der deutschen Gesandtschaft Folgendes mitzuteilen:
Wie aus den letzten gesetzgeberischen, die Regelung der Judenfrage betreffenden Maß- nahmen ersichtlich, hatte sich die königliche Regierung selbst mit dem Gedanken der Aussiedlung der Juden aus Bulgarien getragen, in Übereinstimmung mit den nationalen und wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes. Aus diesem Grund ist die bulgarische Regierung bereit, das Angebot der deutschen Gesandtschaft in Anspruch zu nehmen und die Aussiedlung der bulgarischen Juden mit der aus Rumänien, soweit möglich, zu verbinden. Die bulgarische Regierung hat zu diesem Zweck angeordnet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Aussiedlung innerhalb [vernünftiger] Fristen und auf eine Art und Weise erfolgt, die keine negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben Bulgariens hat. Im Hinblick darauf beabsichtigt die bulgarische Regierung, zeitweise jene Juden im Land zu belassen, die für das wirtschaftliche Leben erforderlich sind oder als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden können.

Um die korrekte Abwicklung der Aussiedlung, in Zusammenhang mit jener der rumänischen Juden, in die Wege zu leiten, wäre die bulgarische Regierung dankbar, wenn ihr von deutscher Seite detaillierte Angaben über den technischen Ablauf, über Fristen und Kontingente zur Verfügung gestellt würden.

Die bulgarische Regierung ist prinzipiell bereit, einen Pauschalbetrag für jeden ausgesiedelten Juden zu bezahlen, hält die geforderten 250 Reichsmark pro Person allerdings für viel zu hoch angesetzt.