Dok. 02-052

Ein ehemaliger Häftling schildert die Haftbedingungen im KZ Buchenwald im Juni 1938

Im heutigen Deutschland gibt es kein Wort, das im Herzen des Volkes grösseren Schrecken

Im heutigen Deutschland gibt es kein Wort, das im Herzen des Volkes grösseren Schrecken

Orte

._._._ Staatsgrenzen von 1937

Personen

Arthur Rödl (1898–1945), Hilfsarbeiter; 1923 Teilnahme am Hitler-Putsch, 1928 NSDAP-und SS-Eintritt; von 1934 an hauptberuflich bei der SS tätig, Schutzhaftlagerführer im KZ Sachsenhausen, 1937–1940 Erster Schutzhaftlagerführer im KZ Buchenwald, 1940–1941 in den KZ Dachau und Flossenbürg, 1941–1942 Kommandant im KZ Groß-Rosen, danach beim Höheren SS- und Polizeiführer in Kiew, 1944 Versetzung zur Waffen-SS; nahm sich das Leben.

Skript

Im heutigen Deutschland gibt es kein Wort, das im Herzen des Volkes grösseren Schrecken auslöst, als der Name Buchenwald. Nur wenige Kilometer von Goethes Weimar entfernt, inmitten eines freundlichen Buchenwaldes, liegt, umgeben von Stacheldrahtzäunen, bewacht von S.S.-Abteilungen und Maschinengewehren, die neue Stadt des Kummers, das Konzentrationslager Buchenwald.

Ich wurde am 13. Juni 1938, morgens 5 Uhr, in meiner Wohnung in Berlin verhaftet, zum Polizeipräsidium gebracht und dort unterrichtet, dass ich als Jude mit einem vormaligen „Verbrechervermerk“ nun in Schutzhaft genommen sei und zur gegebenen Zeit in ein Konzentrationslager geschickt werden würde. In dem überfüllten Polizeigefängnis, wohin ich zuerst gebracht wurde, sah ich viele Bekannte unter den andern Gefangenen, die zum grössten Teil aus angesehenen Leuten bestanden, Geschäftsmännern und Hochschullehrern. Die früheren Vergehen, die zum Vorwand für all die Verhaftungen genommen wurden, lagen oft zehn Jahre oder länger zurück und bezogen sich auf „Verbrechen“, wie z.B. Übertretung der Verkehrsvorschriften oder sonstige kindische und unwesentliche Verstösse der einen oder anderen Art.

[…]

In Berlin betrug die Zahl der Verhafteten etwa 4000; im ganzen Reich waren es vermutlich 10 bis 15 000. Diese Gefangenen wurden auf die Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen und Buchenwald verteilt. Auf dem Polizeipräsidium wurde jedem Gefangenen mitgeteilt, dass er nur dann erwarten könne, entlassen zu werden, wenn er sich Schriftstücke besorge, die es ihm gestatteten, das Land zu verlassen. Hieraus geht klar hervor, dass es sich bei diesen Verhaftungen um eine rein politische Massnahme handelte und dass dieser typische Naziplan den einzigen Zweck hatte, die jüdische Auswanderung zu beschleunigen, die, nach Ansicht der Nazis, viel zu langsam voranging. Trotzdem wurden die Verhaftungen der gewöhnlichen Kriminalpolizei überlassen und nicht, wie zu erwarten war, der Gestapo. Die Berliner Zeitungen berichteten daher nur, dass eine „Anzahl jüdischer Verbrecher in Schutzhaft genommen worden sei.“

In der Nacht des 14. Juni wurden 2000 von uns vom Gefängnis nach dem Konzentrationslager überführt. Vor Verlassen des Gefängnisses wurden wir von einem ungewöhnlich jungen Arzt untersucht, der jeden einzigen als für die Härten des Konzentrationslagerlebens körperlich geeignet bezeichnete, einschliesslich der Siebzigjährigen und eines tuberkulösen Gefangenen, der fortgesetzt Blut spie.

Der Anhalter Bahnhof, von wo aus wir Berlin verliessen, wurde um 2 Uhr mittags, der Zeit unserer Abfahrt, für die Öffentlichkeit gesperrt, und ein starkes Polizeiaufgebot mit schussbereiter Waffe hielt Wache. Am Morgen des 15. Juni, etwa um 6 Uhr, erreichten wir Weimar, wo uns eine „Totenkopf“-Abteilung der S.S. am Bahnhof erwartete. Wir hatten kaum den Bahnsteig erreicht, als uns ein Hagel von Fusstritten, Faust- und Kolbenschlägen den Tunnel, der zur Strasse führte, entlang trieb. Hier wurden wir vom Oberaufseher des Lagers, Rödl, mit folgenden Worten begrüsst:

„Unter euch sind solche, die bereits im Gefängnis waren. Was ihr dort zu spüren bekommen habt, ist nichts gegen das, was ihr hier erleben werdet. Ihr kommt in ein Konzentrationslager, und das bedeutet in die Hölle. Ein Versuch, sich den Befehlen der S.S.-Wachen zu widersetzen, und ihr werdet auf der Stelle erschossen. Wir kennen nur zwei Arten der Bestrafung in diesem Lager, die Peitsche und den Tod.“

[…]

Gleich nach diesem Empfang, der in allen Konzentrationslagern mehr oder weniger üblich ist, werden unsere Köpfe geschoren, wie es bei gefährlichen Verbrechern üblich ist. Sodann werden unsere Zivilkleider gegen Gefangenenuniform ausgetauscht. Die Kleidung jedes Gefangenen trägt ein besonderes Kennzeichen. Politische Gefangene tragen einen roten Streifen, Bibelforscher einen violetten und die sogenannten „Drückeberger“ einen schwarzen.

Unsere losen Gefangenenjacken waren mit einem schwarzen Davidstern auf gelbem Fleck versehen; dies bedeutet „arbeitsscheuer Jude“. Es muss erwähnt werden, dass die meisten von uns selbständige Geschäftsleute und der Rest Angestellte und Arbeiter waren, die gezwungen wurden, ihre Arbeitsstellen zu verlassen. In unserer Gruppe befanden sich ausserdem ein Zahnarzt und mehrere Rechtsanwälte. Jeder von uns bekam eine Nummer, die in die Gefangenenkleidung eingenäht wurde, und von da an waren die Nummern der Ersatz für unsere Namen.

Nach Beendigung der eben beschriebenen Eintrittsformalitäten wurden wir in unsere neuen Quartiere geführt. Während die 6000 arischen Gefangenen in Holzbaracken, von denen jede etwa 140 Mann fasste, untergebracht waren, wurden wir buchstäblich in eine Anzahl von Viehschuppen gepackt, je 500 Mann in einen Schuppen. In den Schuppen waren weder Tische noch Stühle vorhanden. Nicht einmal Betten. Nachts warfen wir uns auf den nackten Fussboden, unfähig, uns auszustrecken und auszuruhen, da es an Raum mangelte. Jeder Gefangene erhielt zwei dünne und oft zerrissene Decken. Es gab keine Waschgelegenheit. Keiner von uns konnte sich während der ersten Woche waschen, später wurden je einer Gruppe von 500 Mann acht Waschschüsseln zugeteilt. Das Wasser musste von einer zehn Minuten entfernten Pumpe geholt werden. Am schwersten war jedoch der Umstand zu ertragen, dass laut Befehl der S.S. eine Gruppe von Berufsverbrechern in jeden Schuppen gelegt und mit der „Aufrechterhaltung der Ordnung“ betraut wurde. Diese Verbrecher, die sich ebenfalls in Lagerhaft befanden, waren uns als „Unteroffiziere“ übergeordnet und besassen volle Autorität, die andern Gefangenen zu bestrafen. Der diensttuende Verbrecher in unserem Schuppen war ein besonders brutales Individuum, das uns fortgesetzt schamlos misshandelte.

Wir waren alle viel zu eingeschüchtert, um auch nur den Versuch zu wagen, uns vor diesen unmenschlichen Bestien zu schützen, da jeder Widerspruch als Aufruhr angesehen und mit dem Tod bestraft wurde. Ein besonders furchtbarer Zwischenfall haftet in meinem Gedächtnis. Einer der älteren Gefangenen war, während wir arbeiteten, von einer S.S.-Wache derartig geschlagen worden, dass er nachts im Schuppen ununterbrochen stöhnte. Die diensttuende Bestie schlug diesen Mann wiederholt ins Gesicht und schrie ihn an, den Lärm zu unterlassen. Am Morgen war der alte Mann tot.

Während der ersten zwei Tage im Lager erhielten wir überhaupt nichts zu essen. Trotzdem wurden wir zu anstrengenden Körperübungen herangezogen. […] Selbst für kleine Vergehen fanden öffentliche Auspeitschungen statt, z.B. wenn ein Gefangener beim Zigarettenrauchen während der Arbeit ertappt wurde. Am Schluss der nachmittäglichen Namensverlesung wurden die Gefangenen, die zur Auspeitschung verurteilt waren, aufgerufen – es waren täglich mehrere –, und die Männer mussten vortreten und wurden fest an den Prügelbock gebunden. […] Einige der älteren Gefangenen, die unfähig zu schneller Arbeit waren, wurden in dieser unmenschlichen Weise wegen Faulheit ausgepeitscht. Nach der Auspeitschung musste das Opfer seine Hosen herunterlassen und einem S.S.-Mann seine blutigen Striemen zeigen, dessen Aufgabe es war, festzustellen, ob die Peitsche kräftig genug gehandhabt worden war. Fünfundzwanzig Schläge waren die bevorzugte Strafe in Buchenwald, aber es gab auch andere. Zum Beispiel den „Schwitzkasten“. Es ereignete sich häufig, dass der Gefangene bereits tot war, wenn der Schwitzkasten geöffnet wurde, um ihn herauszulassen.

Eine weitere beliebte Strafe war das „An-den-Baum-Binden“, und die Wachen zeigten die grösste Erfindungsgabe in der Anwendung dieser Folter. Für noch so geringe Vergehen wurden die Gefangenen an einen Baum gestellt, ihre Arme um ihn herumgeschlungen und ihre Hände gefesselt. Die Fesselriemen waren so fest angezogen, dass die Hände sich kaum bewegen konnten. Dann begannen die Wachen, mit ihnen Karussell zu spielen, d.h. sie zwangen die Gefangenen, um die Bäume herumzulaufen. Wenn sie dabei nicht schnell genug vorwärts kamen, wurde ihnen durch Fusstritte nachgeholfen.

Dies war jedoch noch eine mildere Form dieser Art Bestrafung. Es gab noch eine andere, die oft tödlich endete. Das Opfer wurde an den Baum gebunden, das Gesicht nach aussen, die Arme rückwärts um den Baumstamm gelegt und dann zusammengebunden. Die Schenkel und Füsse – letztere berührten nur knapp den Erdboden – wurden ebenfalls gebunden und zwar eng genug, um die Blutzirkulation zu unterbinden. Der Gefangene musste in dieser Stellung stundenlang hängen. Man soll nicht denken, dass diese barbarische Folter eine Ausnahme war; in Buchenwald ereigneten sich diese Dinge täglich.

[…]