Dok. 15-245

Ministerpräsident Döme Sztójay informiert am 13. Juli 1944 die Botschaften über die ausländischen Interventionen zugunsten der ungarischen Juden und die Aussetzung der Deportationen


Betreff: Information über die Lösung der Judenfrage

Betreff: Information über die Lösung der Judenfrage

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  •  
Personen

Döme Sztójay (1883–1946), Diplomat; 1925–1933 Oberst im Generalstab und Militärattaché in Berlin, 1933–1935 Sektionschef im Verteidigungsministerium, 1935–1944 Botschafter in Berlin, 1944 Ministerpräsident und Außenminister; 1946 vom ungar. Volksgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Skript

Communiqué (geheim) von Sztójay an Ankara, Bukarest, Sofia, Zagreb, Bern, Vichy, Madrid, Lissabon, Kopenhagen, Helsinki, Preßburg, Stockholm

 

Betreff: Information über die Lösung der Judenfrage in Ungarn
Zu Ihrer Information teile ich mit, dass während der vergangenen Wochen der ungarischen Regierung folgende Vorschläge unterbreitet wurden:
1.) Die schwedische Regierung bat, unter Mitwirkung des schwedischen Roten Kreuzes um Genehmigung der Auswanderung ungarischer Juden mit Verwandtschaft oder Geschäftsbeziehungen in Schweden nach Schweden oder Palästina.
2.) Die Schweizer Regierung bat über ihre Gesandtschaft in Budapest im Auftrag der britischen Regierung darum, dass die bereits seit längerem bestehende, aber vorübergehend aufgehobene Auswanderungsmöglichkeit der über eine Einreiseerlaubnis verfügenden Juden nach Palästina erneut genehmigt wird.
3.) Die Amerikanische Behörde für Kriegsflüchtlinge empfahl unter Vermittlung der Schweiz über unsere Botschaft in Bern die Unterstützung der sich in Gettos und Lagern befindlichen Juden durch das Rote Kreuz sowie die Verschickung von jüdischen Kindern unter zehn Jahren nach Palästina.
Die ungarische Regierung hat, unter Würdigung dieser humanitären Initiativen und nach sorgfältiger Erwägung, ihre Zustimmung zu den obigen Empfehlungen erteilt. Auf ihr Ersuchen hin erteilte die deutsche Regierung den Auswandernden die Erlaubnis zur Durchreise durch deutsche und von Deutschland besetzte Gebiete.
Solange die oben beschriebenen Aktionen laufen, wird die Verschickung ungarischer Juden zur Arbeit im Ausland ausgesetzt.