Dok. 14-304

Das Reichsverkehrsministerium konstatiert im November 1944 Differenzen bei den Behörden darüber, wer die Kosten für die Deportation der griechischen Juden übernehmen soll

Im Frühjahr 1943 sind mehrere Sonderzüge mit Juden aus Griechenland nach Auschwitz

Im Frühjahr 1943 sind mehrere Sonderzüge mit Juden aus Griechenland nach Auschwitz

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Skript

Bezahlung der Judentransporte aus Griechenland

Im Frühjahr 1943 sind mehrere Sonderzüge mit Juden aus Griechenland nach Auschwitz befördert worden. Nach einem ausgedehnten Schriftwechsel über die Bezahlung der Beförderungskosten hat der Sonderbevollmächtigte des Auswärtigen Amtes für den Südosten, Dienststelle Athen [...] das Auswärtige Amt gebeten [...] zu veranlassen, daß die Deutsche Verrechnungskasse aus Mitteln des Reichsfinanzministeriums für die Bezahlung dieser Kosten in Höhe von 1 938 488 Reichsmark (nicht 1 848 915,80 Reichsmark) in Vorlage trete. Wie er weiter mitteilt, habe er die griechische Regierung zur Überweisung des Drachmenwertes im deutsch-griechischen Clearing veranlaßt.

Nach Mitteilung des Herrn Reichsfinanzministers hat der Sonderbevollmächtigte des Auswärtigen Amts für den Südosten die Bezahlung dieser Beförderungskosten übernommen. Eine Überweisung im Clearingwege kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Deutsche Reichsbahn die beteiligten außerdeutschen Bahnen, denen die ihnen zustehenden Beträge nicht länger vorenthalten werden konnten, bereits befriedigt hat und die Forderung somit ganz auf die Deutsche Reichsbahn übergegangen ist.

Ich bitte deshalb zu veranlassen, daß der vorgenannte Betrag an die Hauptkasse der Reichsbahndirektion Berlin überwiesen wird. Für baldgefälligste Mitteilung über das Veranlaßte wäre ich dankbar.