Dok. 02-297

Paul Eppstein von der Reichsvereinigung der Juden notiert am 16. Juni 1939, was er bei seiner Vorladung der Gestapo über das Schicksal jüdischer Flüchtlinge vorgetragen hat


Es wird über das Ergebnis der Verhandlungen in

Es wird über das Ergebnis der Verhandlungen in

Orte

_._._ Staatsgrenzen von 1937

Personen

Dr. Paul Eppstein (1902–1944), Soziologe; Vorstandsmitglied beim Verband der jüdischen Jugendvereine, Zionist; 1926–1933 Privatdozent an der Handelshochschule Mannheim, 1933 Entlassung; von 1935 an Sozialreferent in der Reichsvertretung der Juden und deren Verbindungsmann zur Gestapo; lehrte in den 1930er-Jahren an der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums in Berlin Soziologie; 1943 nach Theresienstadt deportiert, dort von Jan. 1943 bis zum 27.9.1944 Judenältester, ermordet.

Skript

Aktennotiz

 

1. Hapag-Dampfer „St. Louis“

Es wird über das Ergebnis der Verhandlungen in Paris und London berichtet. Aus diesen Verhandlungen ergibt sich folgendes:

a) Die Passagiere des Dampfers „St. Louis“ werden zu einem Zwischenaufenthalt bis zu ihrer Weiterwanderung in Belgien, England, Frankreich und Holland untergebracht. Die Verteilung wird voraussichtlich so vorgenommen, dass je 250 Personen in Belgien, England und Frankreich und der Rest in Holland untergebracht werden.

b) Der Joint hat eine finanzielle Garantie für ein Jahr in Höhe von $ 150.- je Kopf übernommen.

[…]

2. Ausweisung von Polen

Es wird vorgetragen, dass durch die Praxis der kurzfristigen Ausweisungen die allgemeine Auswanderung beeinträchtigt zu werden droht. In England habe man davon gehört, dass, soweit den Ausweisungsfristen nicht entsprochen werde, die Durchführung der Abschiebungshaft der Polen in Konzentrationslager geplant sei. In diesem Falle bestehe die Gefahr, dass England auch für die Zwischenwanderung seine Grenzen sperre, da man in England der Auffassung sei, dass eine solche Massnahme nicht den Grundlagen des Statement entspreche, das das Intergovernmental Committee bezw. die Deutsche Regierung festgestellt habe. Wenn eine solche Gefahr für die allgemeine Auswanderung durch die Praxis in den Polen-Fällen drohe, sei wohl die Zuständigkeit der Reichszentrale einzuschalten notwendig, um die Durchführung der Ausweisungen in England mit den tatsächlichen Einwanderungsmöglichkeiten [in Einklang] zu bringen.

[…]