Dok. 01-017

Völkischer Beobachter: Die NSDAP ruft am 30. März 1933 zu einem reichsweiten antijüdischen Boykott auf

Am 1. April Schlag 10 Uhr setzt der Boykott aller jüdischen Waren, Geschäfte, Ärzte, Anwälte

Am 1. April Schlag 10 Uhr setzt der Boykott aller jüdischen Waren, Geschäfte, Ärzte, Anwälte

Skript

Aufruf der Reichsleitung der N.S.D.A.P.

Boykott-Komitees gegen das Judentum im ganzen Reich!

Am 1. April Schlag 10 Uhr setzt der Boykott aller jüdischen Waren, Geschäfte, Ärzte, Anwälte ein – Zehntausende Massenversammlungen / Das Judentum hat 65 Millionen Deutschen den Kampf angesagt, nun soll es an seiner empfindlichsten Stelle getroffen werden!

 

[…]

Es ergeht daher an alle Parteidienststellen und Parteiorganisationen folgende Anordnung:

Punkt 1: In jeder Ortsgruppe und Organisationsgliederung der N.S.D.A.P. sind sofort Aktionskomitees zu bilden zur praktischen, planmäßigen Durchführung des Boykotts jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, jüdischer Ärzte und jüdischer Rechtsanwälte. Die Aktionskomitees sind verantwortlich dafür, daß der Boykott keinen Unschuldigen, um so härter aber die Schuldigen trifft.

Punkt 2: Die Aktionskomitees sind verantwortlich für den nächsten Schutz aller Ausländer ohne Ansehen ihrer Konfession und Herkunft oder Rasse. Der Boykott ist eine reine Abwehrmaßnahme, die sich ausschließlich gegen die Juden in Deutschland wendet.

Punkt 3: Die Aktionskomitees haben sofort durch Propaganda und Aufklärung den Boykott zu popularisieren. Grundsatz: Kein guter Deutscher kauft noch bei einem Juden oder läßt sich von ihm und seinen Hintermännern Waren anpreisen. Der Boykott muß ein allgemeiner sein. Er wird vom ganzen Volk getragen […].

[…]