Dok. 12-052

Die Vorsitzenden des Jüdischen Rats in Amsterdam fassen am 30. Juni 1942 die Ergebnisse einer Besprechung über den Arbeitseinsatz in Deutschland zusammen

Wir teilten mit, dass wir alles uns Mögliche getan haben, um die Panik

Wir teilten mit, dass wir alles uns Mögliche getan haben, um die Panik

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Staatsgrenzen und Grenzen der Unionsrepubliken der UdSSR 1938–1941
  • Grenze Deutsch-sowjetische Demarkationslinie im besetzten Polen vom 28. Sept.1939
  • Grenze Grenze zwischen den eingegliederten Gebieten und dem Generalgouvernement
Personen

Ferdinand aus der Fünten (1909–1989), Kaufmann; 1932 NSDAP- und SS-Eintritt; von 1936 an hauptamtl. bei der SS, Mitarbeiter im Judenreferat des RSHA (Reichssicherheitshauptamtes) unter Adolf Eichmann, von 1942 an Leiter der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Amsterdam; 1950 in den Niederlanden zum Tode verurteilt, 1951 zu lebenslanger Haft begnadigt, bis 1989 in Breda inhaftiert, dann nach Deutschland abgeschoben.

 

Karl Wörlein (1906–1978), Bankkaufmann; 1920–1934 als Kaufmann angestellt, 1921 SA-Eintritt, Teilnahme am Novemberputsch 1923, 1931 NSDAP- und SS-Eintritt, von 1934 an beim SD, stellv. Leiter der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Amsterdam, Leiter der Hausratserfassungsstelle; 1944 vermutlich Rückkehr nach Bayern; Mai 1945 bis Juni 1949 Kriegsgefangenschaft in Österreich und Rumänien.

 

Abraham Asscher (1880–1950), Diamantenhändler; arbeitete im Familienbetrieb; engagierte sich in der Hilfe für jüdische Flüchtlinge, 1941–1943 Vorsitzender des Jüdischen Rats; 1943 nach Bergen Belsen deportiert, dort 1945 befreit; nach 1945 untersagte ihm ein jüdisches Ehrengericht die Betätigung in jüdischen Organisationen.

 

Dr. David Cohen (1882–1967), Historiker; Professor in Leiden und Amsterdam; engagierte sich in den 1930er-Jahren intensiv im Komitee für jüdische Flüchtlinge (CJV), von 1941 an Vorsitzender des Jüdischen Rats; 1943–1945 in Theresienstadt inhaftiert; nach 1945 untersagte ihm ein jüdisches Ehrengericht die Betätigung in jüdischen Organisationen.

 

Fritz Schmidt (1903–1943), Fotograf; 1929 NSDAP-Eintritt; 1932–1936 NSDAP-Kreisleiter in Westfalen, von 1936 an MdR (Mitglied der Reichstages), von 1940 an Generalkommissar zur besonderen Verwendung in den Niederlanden, zugleich Hauptabteilungsleiter der NSDAP im Arbeitsbereich Niederlande, 1943 auf ungeklärte Weise in Frankreich ums Leben gekommen.

Skript

Protokoll

 

Besprechung zwischen Herrn Hauptsturmführer aus der Fünten und Hauptsturmführer Wörlein mit den Herren A[braham] Asscher und Prof. Dr. D[avid] Cohen am Dienstag, 30. Juni 1942, 10 Uhr.

Wir teilten mit, dass wir alles uns Mögliche getan haben, um die Panik zu beenden, die durch das Gerücht entstanden ist, alle Juden würden nach Polen geschickt. Wir erklärten, es handele sich um einen Arbeitseinsatz von Juden in Arbeitslagern in Deutschland. Wir wiesen jedoch darauf hin, dass diese Versuche durch eine Passage in der Rede von Herrn Schmidt, die durchblicken ließ, alle Juden würden nach Polen geschickt, zunichtegemacht wurden. Wir baten deshalb, noch einmal offiziell erklären zu dürfen, es handele sich ausschließlich um einen Arbeitseinsatz, so wie uns Freitagabend gesagt worden war.

Herr aus der Fünten erwiderte, das sei tatsächlich so gemeint, was sich schon daran zeige, dass der Postverkehr in die Lager zugelassen sei. Auf unsere Frage, warum dann die Polizei und nicht, wie beim nichtjüdischen Arbeitsdienst in Deutschland, ein Arbeitsamt mit der Leitung betraut werde, antwortete er, die Polizei könne besser für die Sicherheit der Judenschaft in den Lagern sorgen. Er teilte mit, dass der erste Transport bald erfolge; über die Anzahl könne er allerdings keine Auskunft geben. Sowohl holländische als auch staatenlose Juden sollten verschickt werden. Es sei beabsichtigt, die in Betracht kommenden Juden Ort für Ort auf Transport zu schicken. Auf unsere Frage, bis zu welchem Alter die Betroffenen zum Arbeitseinsatz geschickt würden, erhielten wir die Antwort, die Altersgrenze werde vermutlich bei 40 Jahren liegen, und es sei beabsichtigt, Familien gemeinsam aufzurufen; wenn also ein Familienmitglied älter als 40 sei, könne die ganze Familie bleiben. Dies gelte allerdings nicht für unverheiratete Familienmitglieder. Die Altersgrenze dieser Gruppe sei noch genauer zu bestimmen.

Mit Nachdruck wurde festgehalten, dass sich die Lager in Deutschland befänden. Jeder würde nach Möglichkeit in seinem Beruf arbeiten können. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass die gesamte Organisation des Transports sowie die Aufrufe zum Arbeitseinsatz in den Händen der deutschen Polizei liegen, die Aufrufe zur Erfassung hingegen in Händen des Jüdischen Rats.

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