Dok. 12-024

Der Sozialdienst in Kopenhagen berichtet am 23. Oktober 1943, wie im Auftrag des Sozialministeriums das Eigentum geflohener Juden gesichert wird

Das Sozialministerium hat

Das Sozialministerium hat

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  •  
Personen

Lottern sind Mitglieder des Bereitschaftskorps der dän. Frauen, die Hilfsaufgaben bei der Verpflegung und Pflege von Soldaten und Verwundeten sowie beim Signaldienst ausführten.

 

Skript

Vermerk

 

Das Sozialministerium hat den Sozialdienst beauftragt, die Interessen vermisster Personen hier im Land wahrzunehmen, wobei es unter anderem um die Betreuung des von ihnen zurückgelassenen Besitzes geht. Mit der praktischen Durchführung wurden die Bezirksleitungen des Sozialdienstes betraut. […]

Bisher hat sich der Sozialdienst mit ca. 450 Fällen beschäftigt.

Die Fälle werden – in Kurzform dargestellt – wie folgt bearbeitet:

Der Sozialdienst wird von verschiedener Seite über abwesende Familien informiert. Diese Mitteilungen stammen von Privatpersonen, die entsprechende Beobachtungen gemacht haben. Hinweise erhält der Sozialdienst auch von Freunden, Bekannten, Vermietern, Hausmeistern usw. sowie von der Polizei, die in der letzten Zeit in den verschiedenen Stadtteilen geprüft hat, ob Wohnungen von ihren Bewohnern verlassen worden sind.

Nach Erhalt derartiger Hinweise wird der Fall registriert und eine Untersuchung eingeleitet.

Die Untersuchung der einzelnen Fälle gestaltet sich folgendermaßen: Die Mitarbeiter des Sozialdienstes beim zuständigen Sozialamt werden aufgefordert, dem Fall vor Ort nachzugehen. Dazu wird die Wohnung besichtigt, den Zugang verschafft man sich über den Hausmeister oder über andere Personen, die sich eventuell im Besitz von Schlüsseln befinden. Wenn erforderlich, kann auch ein Handwerker (Schlosser) zu Hilfe geholt werden. Gelegentlich setzt man sich auch mit der zuständigen Wach- und Schließgesellschaft in Verbindung. In der Wohnung wird eine summarische Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei obliegt es dem zuständigen Beamten, sich Notizen über den Zustand der Wohnung zu machen, insbesondere um festzustellen, ob möglicherweise Hausrat und andere Gegenstände aus der Wohnung entfernt worden sind. Sollten sich in der Wohnung verderbliche oder verdorbene Lebensmittel befinden, werden diese entfernt, in der Regel unter Hinzuziehung von Lottern, die bei Aufräumarbeiten große Hilfe leisten. Aufgefundenes Bargeld oder Wertsachen werden auf Veranlassung des Sozialdiensts und nach Herkunft gekennzeichnet in Tresoren aufbewahrt.

Wenn der Sozialdienst die Wohnung verlässt, hat er dafür zu sorgen, dass die Wohnung ordnungsgemäß verschlossen wird. In etlichen Fällen hat es sich als notwendig erwiesen, den Hausmeister oder einen Handwerker zu beauftragen, Glasscheiben zu ersetzen, beschädigte Türen u[nd].a[nderes].m[ehr]. zu reparieren und neue Schlösser einzusetzen.

Abschließend obliegt es dem zuständigen Mitarbeiter des Sozialdienstes, einen schriftlichen Bericht über die vorgenommene Untersuchung zu verfassen. Dieser wird dem Abteilungsleiter zugestellt, unter Beifügung möglicher Gegenstände […], die es aufzubewahren gilt. Daraufhin veranlasst der Abteilungsleiter alles weiter Erforderliche.

Dabei kann es sich zum Beispiel um [die Begleichung von] Mietrückständen oder in Einzelfällen auch um die Kündigung des Mietvertrags handeln. Auch die Einlagerung der Wohnungseinrichtung, die Bezahlung der damit verbundenen Transportkosten usw. kann in Betracht kommen. In den Fällen, in denen die Wohnung beibehalten werden soll, wird dies im Hinblick auf weitere Mietzahlungen schriftlich festgehalten. […]