Dok. 05-217

Die Israelitische Kultusgemeinde in Luxemburg schlägt der Gestapo am 13. Oktober 1941 vor, Alte und Kranke im Kloster Fünfbrunnen unterzubringen


Auf Anordnung der Geheimen Staatspolizei müssen

Ereignismeldung für die Zeit vom 1. bis 7.9.1940
1. Festnahme eines Wehrmachtsangehörigen

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Skript

Aktennotiz

 

Auf Anordnung der Geheimen Staatspolizei müssen die Juden Luxemburgs mit Ausnahme der Alten und Kranken das Gebiet Luxemburg am 17. Oktober verlassen und sollen nach Polen abtransportiert werden.

Die Zahl der vor dem 10. Mai 1940 in Luxemburg anwesenden Juden belief sich auf annähernd 4000.

Den Bemühungen des Konsistoriums der Israelitischen Kultusgemeinde Luxemburg ist es gelungen, die Auswanderung in einem derartigen Maße durchzuführen, daß die Zahl der am heutigen Tage in Luxemburg noch ansässigen Juden nur noch circa 750 beträgt.

Logischerweise wanderten fast ausschließlich die jüngeren Elemente aus, sodaß die im Augenblick sich noch hier befindlichen Juden zu 80 % aus Alten, Kranken und Kindern zusammensetzen. […]

Im Laufe dieser Woche werden annähernd 200 Juden Luxemburg auf dem Wege der Auswanderung verlassen.

Circa 150 weitere Personen könnten voraussichtlich innerhalb 4-6 Wochen ebenfalls auswandern.

Es verbleiben also noch im ganzen Gebiet Luxemburg circa 400 Juden, welche sich ausschließlich aus Alten und Kranken, Pflegepersonal, einigen wenigen Hausangestellten, sowie Verwaltung zusammensetzen.

In Anbetracht dieser Sachlage schlägt das Konsistorium der Israelitischen Kultusgemeinde Luxemburg vor, sämtliche im Lande Luxemburg verbleibenden Juden geschlossen in Ulflingen (Kloster Fünfbrunnen) unterzubringen. […]

Das Konsistorium glaubt und hofft, bei Durchführung dieses Projektes den Abtransport der Juden aus Luxemburg vermeiden zu können, und erlaubt sich, höfl. darauf hinzuweisen, daß die Neuansiedlung in Polen durch die Juden aus Luxemburg in jeder Beziehung für die deutschen Behörden nur eine Belastung darstellen kann, da statistisch nachgewiesen werden kann, daß unter diesen 400 Juden nur ein ganz geringer Prozentsatz arbeitseinsatzfähig ist.

Durch die Konzentrierung sämtlicher Juden Luxemburgs wäre das Problem im Sinne der deutschen Behörden gelöst.

[…]