Dok. 05-193

Die Brüsseler Bürgermeister weigern sich am 4. Juni 1942, Judensterne auszugeben

Die zur Durchführung der Verordnung, den Juden vorschreibend

Die zur Durchführung der Verordnung, den Juden vorschreibend

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Personen

Jules Emile François Coelst (1870–1946), Apotheker; von 1908 an in verschiedenen Stadträten und Provinzparlamenten aktiv, Mitglied der Katholischen Partei; Juli 1941 bis Sept. 1942 Bürgermeister von Brüssel.

 

Richtig: Dr. Arnold Hans Gentzke (1902–1944), Jurist; 1929–1931 Gerichtsassessor in Neustrelitz, 1931–1934 Jurist bei der mecklenburg-strelitzschen Landeskirche; 1933 NSDAP-Eintritt; 1936–1942 Oberlandesgericht Rostock, 1940–1944 Leiter der Gruppe Polizei und Justiz bei der OFK (Oberfeldkommandantur) 672 (Brüssel), 1944 zur Wehrmacht eingezogen, 1956 für tot erklärt.

Skript

Schreiben der Stadt Brüssel, Büro des Bürgermeisters, an den OKVR [Oberkiegsverwaltungsrat] Dr. Jenztke, Brüssel

 

Die zur Durchführung der Verordnung, den Juden vorschreibend in der Öffentlichkeit einen Stern zu tragen, erlassene Verordnung, legt den belgischen Gemeindeverwaltungen die Verpflichtung auf, den Betreffenden das Erkennungszeichen auszuhändigen.

Es steht uns nicht zu, die Zweckmäßigkeit der gegen die Israeliten getroffenen Maßnahmen zu diskutieren, wir haben aber die Pflicht Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß Sie unsere Mitarbeit zur Durchführung derselben nicht verlangen können.

Eine große Anzahl Juden sind Belgier und können wir uns nicht entschließen, einer Vorschrift beizupflichten, die der Würde eines jeglichen Menschen, wer er auch sein mag, direkt Abbruch tut. Dieser Abbruch ist um so schlimmer, als er denjenigen, welche davon betroffen sind, untersagt, Ehrenzeichen unser nationalen Orden zu tragen.

Wir sind davon überzeugt, daß Sie die Legitimität unser Gefühle anerkennen werden und bitten Sie, den Ausdruck unser vorzüglichen Hochachtung entgegen zu nehmen.