Dok. 05-145

Adolf Eichmann unterrichtet das Auswärtige Amt am 22. Juni 1942 über die geplante Deportation von Juden aus Westeuropa nach Auschwitz


Es ist vorgesehen, ab Mitte Juli

Es ist vorgesehen, ab Mitte Juli

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
Personen

Adolf Eichmann (1906–1962), Vertreter; 1932 NSDAP- und SS-Eintritt,1934–1938 im SD-Hauptamt in Berlin tätig, von Sommer 1938 an leitende Funktion in der Zentralstelle für jüdische Auswanderung Wien und 1939 in der Zentralstelle in Prag, von 1939 an im RSHA (Reichssicherheitsamt) Organisation der Deportationen der Juden aus dem Reichsgebiet, mindestens von März 1941 an Leiter des RSHA-Referats IV B 4 (Juden- und Räumungsangelegenheiten); 1945–1946 Inhaftierung, 1946 Flucht, 1950–1960 in Argentinien untergetaucht, 1960 vom israel. Geheimdienst entführt und in Israel 1962 nach Prozess mit Todesurteil hingerichtet.

 

Franz Rademacher (1906–1973), Jurist; 1932–1934 SA-Mitglied, 1933 NSDAP-Eintritt; von 1937 an im Auswärtigen Dienst, 1941–1943 Leiter des Referats D III (Judenangelegenheiten) im AA (Auswärtigen Amt), im April 1943 als Offizier zur Kriegsmarine; nach 1945 Leiter eines Wirtschaftspressebüros; 1952 vom Landgericht Nürnberg zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, im Juli vorzeitig entlassen und nach Syrien geflüchtet, 1966 Rückkehr, 1968 erneute Verurteilung zu fünf Jahren Haft.

Skript

Geheimer Schnellbrief des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes an das Auswärtige Amt, z. Hd. Legationsrat Rademacher, Berlin

 

Betrifft: Arbeitseinsatz von Juden aus Frankreich, Belgien und den Niederlanden.

Bezug: Fernmündliche Besprechung am 20.6.1942.

Es ist vorgesehen, ab Mitte Juli bzw. Anfang August d. Jrs. [dieses Jahres] in täglich verkehrenden Sonderzügen zu je 1000 Personen zunächst etwa 40 000 Juden aus dem besetzten französischen Gebiet, 40 000 Juden aus den Niederlanden und 10 000 Juden aus Belgien zum Arbeitseinsatz in das Lager Auschwitz abzubefördern.

Der zu erfassende Personenkreis erstreckt sich zunächst auf arbeitsfähige Juden, soweit sie nicht in Mischehe leben und nicht die Staatsangehörigkeit des Britischen Empire, der USA, von Mexiko, der mittel- und südamerikanischen Feindstaaten sowie der neutralen und verbündeten Staaten besitzen.

Ich darf um gefällige Kenntnisnahme bitten und nehme an, daß auch seitens des Auswärtigen Amtes Bedenken gegen diese Maßnahmen nicht bestehen.