Dok. 05-057

Ein Vertreter des Auswärtigen Amts in den Niederlanden berichtet seiner Dienststelle in Berlin am 17. Februar 1941 über die Unruhen in Amsterdam


Betr. Judenfrage. In der vergangenen Woche kam es im Judenviertel

Betr. Judenfrage. In der vergangenen Woche kam es im Judenviertel

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Grenzen der Oberlandratsbezirke nach der Gebietsreform von 1940 (im Protektorat Böhmen und Mähren)
  •  
Personen

Dr. Ernst­ Günther Mohr (1904–1991), Jurist; von 1929 an im Auswärtigen Dienst; 1935 NSDAP-Eintritt; Diplomat in China und 1939–1941 in den Niederlanden, 1942–1944 in Tanger; 1947–1950 Referent im Deutschen Büro für Friedensfragen, 1950–1969 erneut im Auswärtigen Dienst.

 

Beigesetzt wurde Hendrik Evert Koot (1898–1941) wurde am 11.2.1941 verletzt und starb drei Tage später an den Folgen.

 

Dr. Arthur Seyß-Inquart (1892–1946), Jurist; 1931 NSDAP-Eintritt, Mitglied im Deutsch-Österreichischen Volksbund und im Steirischen Heimatschutz; Febr. 1938 Innenminister von Österreich, März 1938 Bundeskanzler und Reichsstatthalter von Österreich, 1939–1940 Stellvertreter des Generalgouverneurs Hans Frank im besetzten Polen, vom 25.4.1940 an Reichskommissar der Niederlande; 1946 im Nürnberger Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Skript

Bericht, i. V. gez. Dr. Mohr, Den Haag, an das Auswärtige Amt Berlin

 

Betr. Judenfrage.

In der vergangenen Woche kam es im Judenviertel von Amsterdam zu Zwischenfällen zwischen Juden und Angehörigen der NSB [National Sozialistischen Bewegung], wobei es eine Reihe von Verletzten und Schwerverletzten gab. Ein NSBer ist inzwischen seinen Verletzungen erlegen. Er wird heute mit feierlichem Begräbnis beigesetzt.

Seitens des Reichskommissariats sind die Zwischenfälle zum Anlaß genommen worden, die Judenfrage in Holland, deren Lösung von dem Herrn Reichskommissar schon wiederholt als vordringlich bezeichnet wurde, nunmehr energisch aufzufassen.

Als erste Maßnahme auf diesem Gebiet wird das Judenviertel künftighin abgeschlossen werden. Arier, die im Judenviertel wohnen, werden ausgesiedelt im Austausch gegen unerwünschte Juden aus dem übrigen Amsterdam. Das Betreten des Judenviertels wird Ariern verboten. Die dort wohnenden Juden erhalten einen Ausweis in hebräischer und holländischer Sprache und dürfen die Grenze des Judenviertels nur gegen Vorzeigung dieses Ausweises passieren. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung ist ein Judenrat gebildet worden, der dem Amsterdamer Gemeinderat bestimmte Garantien für die Gewährleistung der Sicherheit zu geben hat.

[…]