Dok. 05-025

Der niederländische Justizminister Carolus Goseling teilt am 7. Mai 1938 mit, dass fortan keine Flüchtlinge aus Deutschland mehr in den Niederlanden aufgenommen werden sollen


Ich erlaube mir, Ihnen mitzuteilen, dass sich die Regierung inzwischen

Ich erlaube mir, Ihnen mitzuteilen, dass sich die Regierung inzwischen

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Grenzen der Oberlandratsbezirke nach der Gebietsreform von 1940 (im Protektorat Böhmen und Mähren)
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Personen

Mr. Carolus (Carel) Maria Johannes Franciscus Goseling (1891–1941), Jurist;
1919–1937 als Anwalt tätig; von 1929 an für die Römisch-Katholische Staatspartei im Parlament, 1937–1939 Justizminis­ter; im Herbst 1940 als Geisel verhaftet und nach Buchenwald deportiert, dort umgekommen.

Skript

An die Staatsanwälte an den Gerichtshöfen, den Inspektor der Koninklijke Marechaussee sowie deren Amt Grenzbewachung und Fremdenpolizei, die Polizeipräsidenten von Amsterdam, Rotterdam, ’s-Gravenhage, Utrecht und Groningen

 

Ich erlaube mir, Ihnen mitzuteilen, dass sich die Regierung inzwischen näher mit dem Flüchtlingsproblem beschäftigen musste. Nunmehr sind fünf bis sechs Jahre verstrichen, in denen ein ständiger Zustrom von Flüchtlingen in unser Land stattgefunden hat und das Problem immer akuter wurde. Unser Land beherbergt mittlerweile viele Tausende dieser Ausländer. Sollte anfangs noch die Hoffnung bestanden haben, es würden im Ausland Veränderungen eintreten, durch die sich die Situation stabilisieren könnte, ist nun festzustellen, dass sich die Lage nicht bessert, sondern die durch die Flüchtlinge bedingten Schwierigkeiten immer größer werden. Ich sehe von anderen Fakten ab und beschränke mich darauf, auf die Folgen zu verweisen, die der geänderte Status Österreichs mit sich bringt. In den vergangenen Jahren hat man hierzulande bezüglich der Zulassung im Allgemeinen einen den Flüchtlingen durchaus entgegenkommenden Standpunkt vertreten. Nachdem nach so vielen Jahren jedoch kein Ende des Zuzugs abzusehen, sondern im Gegenteil mit einem Anstieg der Flüchtlingszahlen zu rechnen ist, hat die Regierung beschlossen, die bislang verfolgte Politik zu korrigieren und die Zuwanderung weiterer Flüchtlinge, gleich welcher Nationalität, zu unterbinden: Die Belange und Interessen unseres Landes und seiner Bevölkerung – ich erinnere nur an ökonomische Interessen und die noch immer beträchtliche Arbeitslosigkeit hierzulande – machen es erforderlich, die weitere Zulassung von Flüchtlingen zu verhindern. Ein Flüchtling gilt künftig als unerwünschtes Element für die niederländische Gesellschaft und als unerwünschter Ausländer, der bereits an der Grenze abzuweisen oder, wenn er im Inland angetroffen wird, auszuweisen ist.

Als Flüchtling ist dabei jeder Ausländer anzusehen, der unter dem Druck der Verhältnisse sein Land verlässt; der Begriff sollte nicht eng ausgelegt werden; insbesondere wird noch darauf hingewiesen, dass die finanzielle Unabhängigkeit eines Flüchtlings keinen hinreichenden Grund darstellt, ihn hierzulande zuzulassen oder ihm Bleiberecht einzuräumen. […]

Sollte im Einzelfall anzunehmen sein, dass der Flüchtling durch Nichtzulassung oder Abschiebung in Lebensgefahr gerät, oder sollte es andere, die Interessen der Niederlande tangierende wichtige Gründe für die Aussetzung der Richtlinie geben, kann durch den Inspektor der Koninklijke Marechaussee oder den betreffenden Generalstaatsanwalt in seiner Eigenschaft als Polizeidirektor meine Entscheidung eingeholt werden. […]