Dok. 04-180

Warschauer Zeitung: Artikel vom 16. Oktober 1940 über die Einrichtung eines Stadtviertels für Deutsche und des Gettos für Juden

Deutsches Viertel in Warschau. Im südöstlichsten Teil der Stadt. Für die Juden

Deutsches Viertel in Warschau. Im südöstlichsten Teil der Stadt. Für die Juden

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Staatsgrenzen und Grenzen der Unionsrepubliken der UdSSR 1938–1941
  • Grenze Deutsch-sowjetische Demarkationslinie im besetzten Polen vom 28. Sept.1939
  • Grenze Grenze zwischen den eingegliederten Gebieten und dem Generalgouvernement
Personen

Kürzel „gff.“: Robert [J.] Greiff (1915–1967), Journalist; in den 1930er-Jahren Volontär bei Zeitungen in Niederschlesien, gleichzeitig Studium in Breslau; 1940 Korrespondent der Krakauer Zeitung in Warschau, 1942 in Krakau; später Kriegsteilnahme; nach 1945 Redakteur in Westdeutschland, 1959–1965 beim Nachrichtenmagazin Spiegel Leiter des Ressorts „Deutschland und Internationales“, danach freier Journalist.

 

Skript

Deutsches Viertel in Warschau. Im südöstlichsten Teil der Stadt. Für die Juden abgeschlossenes Wohngebiet im Norden. Endgültige Regelung des Distriktschefs schafft klare Verhältnisse.

 

Eigener Bericht der Krakauer und Warschauer Zeitung

gff. Warschau, 16. Oktober.

Auf Anordnung des Chefs des Distrikts Warschau, Gouverneur SA-Brigadeführer Dr. Fischer, wird in der Stadt Warschau ein deutscher Wohnbezirk gebildet, in dem für die in Warschau ansässigen und hier tätigen Deutschen sauberer, gesunder und ausreichender Wohnraum geschaffen werden soll. Gleichzeitig wird der jüdische Bevölkerungsanteil Warschaus in einem geschlossenen Wohngebiet zusammengefaßt, eine reinliche Trennung, die notwendig war, um ein Übergreifen von Krankheiten aus den jüdischen Wohnbezirken, die als Brutstätte für Seuchen bekannt sind, auf die übrige Bevölkerung zu verhindern. Die jetzt durch den Distriktschef getroffene Regelung, die in kürzester Zeit durchgeführt wird, schafft somit endgültig klare Verhältnisse.

Das deutsche Viertel Warschaus, das den südöstlichen Teil der Stadt umfaßt und sich an die Weichsel anlehnt, wird sämtlichen in Warschau ansässigen Deutschen zur Wohnstätte dienen, die, sofern sie nicht schon dort wohnen, nach dort umzusiedeln haben, und zwar wird der endgültige Zeitpunkt, bis zu dem die Umsiedlung abgeschlossen sein muß, durch den Gouverneur noch besonders bestimmt werden, außerdem behält sich der Distriktschef vor, Aufenthaltsverbote und Beschränkungen für Polen im deutschen Wohnbezirk zu erlassen. Die Deutschen, die gegenwärtig noch außerhalb des deutschen Viertels wohnen, erhalten Wohnungen innerhalb des deutschen Wohnbezirks durch die Abteilung Umsiedlung im Amt des Distriktschefs zugewiesen. Ausnahmen von der Übersiedlung in das deutsche Viertel sind aus dienstlichen Gründen zulässig, müssen aber vom Beauftragten des Distriktschefs für die Stadt Warschau genehmigt werden.

Das abgeschlossene jüdische Wohngebiet umfaßt den Norden der Stadt (genaue Abgrenzungen siehe Karte), wohin sämtliche noch außerhalb des jüdischen Wohnbezirks lebende Juden bis zum 31. Oktober umzusiedeln haben, wo ihnen durch den Judenältesten Wohnräume zugewiesen werden. Die innerhalb des jüdischen Wohnbezirks ansässigen Polen haben ihre Wohnungen bis zum 31. Oktober zu verlassen. Räumen sie freiwillig bis zu diesem Zeitpunkt ihre Wohnungen, so bleibt ihnen das Recht der freien Wohnungswahl, während sie nach diesem Zeitpunkt zwangsweise evakuiert werden, wobei die Zuweisung neuen Wohnraumes durch das polnische städtische Wohnungsamt geschieht. Die Ansiedlung im deutschen Wohnbezirk ist den Polen verboten, ebenso ist die Mitnahme von Wohnungseinrichtungsgegenständen zwangsweise Evakuierten nicht gestattet. Sie dürfen nur Flüchtlingsgerät, Bettwäsche und Erinnerungsstücke mitnehmen.

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