Dok. 04-110

Die Gestapo fragt am 19. April 1940 bei der Treuhandstelle Kattowitz an, ob diese Finanzmittel für jüdische Wohlfahrtseinrichtungen bereitstellen könne

Schreiben (sehr dringend) der Geheimen Staats­polizei, Staatspolizeistelle Kattowitz, Unterschrift

Schreiben (sehr dringend) der Geheimen Staats­polizei, Staatspolizeistelle Kattowitz, Unterschrift

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Staatsgrenzen und Grenzen der Unionsrepubliken der UdSSR 1938–1941
  • Grenze Deutsch-sowjetische Demarkationslinie im besetzten Polen vom 28. Sept.1939
  • Grenze Grenze zwischen den eingegliederten Gebieten und dem Generalgouvernement
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Skript

Schreiben (sehr dringend) der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kattowitz, Unterschrift unleserlich

 

Betrifft: Evakuierung der Juden.

Vorgang: Ohne.

Nach dem Befehl des Reichsführers SS sind sämtliche Juden aus den Ostgebieten in das Generalgouvernement abzuschieben. Mit dem Beginn der Abschiebung ist jedoch vor Ende August d.J. nicht zu rechnen. Da das Vermögen der Juden durch die Treuhandstelle größtenteils beschlagnahmt worden ist, ist allmählich eine Verarmung und Verelendung der rund 100 000 Juden in dem Reg.Bez. [Regierungsbezirk] Kattowitz eingetreten. Sämtliche Mittel der jüd. Gemeinden sind erschöpft. Dieser Zustand hat bereits dazu geführt, daß jüdische Armenküchen und Wohlfahrtseinrichtungen geschlossen werden mußten. Im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung und insbesondere aus gesundheitlichen Gründen für die im Gebiet lebenden Deutschen ist es unbedingt erforderlich, daß die jüdischen Armenküchen und Wohlfahrtseinrichtungen bis zur Abschiebung aufrechterhalten und sanitäre Einrichtungen unterhalten werden. Einige Fälle epidemischer Krankheiten sind bereits gemeldet worden, so daß für die Zukunft Schlimmes zu befürchten ist. […]

Für die Abwendung der allergrößten Gefahr wird der zusätzliche Betrag von 100 000 RM für jeden Monat bis zur endgültigen Abschiebung der Juden aus Ostoberschlesien dringend benötigt.

Ich bitte um baldgfl. Mitteilung, ob von dort aus dem beschlagnahmten Vermögen der Juden für den vorgenannten Zweck Geldbeträge zur Verfügung gestellt werden können.