Plakat
An jedem Laden muss eine Tafel mit der Aufschrift:
„Laden ist offen von 8 – 12 und von 3 – 6“ angebracht werden.
An jedem Geschäft muss eine Tafel:
„Arisches Geschäft“ oder „Jüdisches Geschäft“ befestigt werden.
Ausserdem muss jeder Laden eine Bekanntmachung von den Verkaufsbedingungen der Waren angebracht haben.
Die Blätter kann man im Magistrati im Preis von 10 gr pro Stück bekommen.
Der Bürgerausschuss wird in alle jüdische Geschäfte die arischen Verwalter einführen vom Besitzer zu besolden.
Die pensionierten Beamten und die Beamten aller Kategorien werden aufgefordert sich im Bürgerausschuss zu melden um die Verwaltung der Geschäfte zu übernehmen.
Die Geschäfte der jüdischen Eigentümer welche die Stadt verlassen haben, werden in Verwaltung der arischen Verwalter übergeben, die das inkasierte Geld für verkaufte Waren auf Rechnung der Geschäftseigentümer zur Bürgerausschusskasse abzuführen haben.