Dok. 04-008

Der Ortskommandant in Rzeszów ordnet am 13. September 1939 die Kennzeichnung und „Arisierung” jüdischer Geschäfte an

An jedem Laden muss eine Tafel mit der Aufschrift

An jedem Laden muss eine Tafel mit der Aufschrift

Orte
  • Grenze Staatsgrenzen von 1937
  • Grenze Staatsgrenzen und Grenzen der Unionsrepubliken der UdSSR 1938–1941
  • Grenze Deutsch-sowjetische Demarkationslinie im besetzten Polen vom 28. Sept.1939
  • Grenze Grenze zwischen den eingegliederten Gebieten und dem Generalgouvernement
Skript

Plakat

 

An jedem Laden muss eine Tafel mit der Aufschrift:

„Laden ist offen von 8 – 12 und von 3 – 6“ angebracht werden.

An jedem Geschäft muss eine Tafel:

„Arisches Geschäft“ oder „Jüdisches Geschäft“ befestigt werden.

Ausserdem muss jeder Laden eine Bekanntmachung von den Verkaufsbedingungen der Waren angebracht haben.

Die Blätter kann man im Magistrati im Preis von 10 gr pro Stück bekommen.

Der Bürgerausschuss wird in alle jüdische Geschäfte die arischen Verwalter einführen vom Besitzer zu besolden.

Die pensionierten Beamten und die Beamten aller Kategorien werden aufgefordert sich im Bürgerausschuss zu melden um die Verwaltung der Geschäfte zu übernehmen.

Die Geschäfte der jüdischen Eigentümer welche die Stadt verlassen haben, werden in Verwaltung der arischen Verwalter übergeben, die das inkasierte Geld für verkaufte Waren auf Rechnung der Geschäftseigentümer zur Bürgerausschusskasse abzuführen haben.