Dok. 03-113

Bericht vom 30. Oktober 1940 über die Deportation deutscher Juden nach Südfrankreich

Auf Antrag des Gauleiters und Reichsstatthalters

Auf Antrag des Gauleiters und Reichsstatthalters

Orte

._._._ Staatsgrenzen von 1937

Personen

Josef Bürckel (1895–1944), Lehrer; 1921 NSDAP-Eintritt, 1926–1936 Gauleiter der Rheinpfalz, 1930–1944 Mitglied des Reichstags, 1935/36 Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlands, 1936–1940 Gauleiter der Saarpfalz und Reichskommissar für das Saarland, 1936 SA-Obergruppenführer, 1937 SS-Eintritt, 1938–1940 Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Reich, 1939/40 Gauleiter von Wien, 1940/41 Reichskommissar für die Saarpfalz, 1940–1944 Chef der Zivilverwaltung in Lothringen und Gauleiter der Westmark; nahm sich vermutlich das Leben.

 

Robert Wagner, geb. als Robert Backfisch (1895–1946), Soldat; 1914–1924 bei der Reichswehr; 1923 Teilnahme am Hitler-Putsch, 1924 DAP-, 1925 NSDAP-Eintritt, 1925–1945 NSDAP-Gauleiter von Baden (ab 1941 Baden-Elsaß), 1929–1933 Mitglied des Landtages Baden, 1933–1945 Mitglied des Reichstages und Reichsstatthalter in Baden, 1940–1944 Chef der Zivilverwaltung im Elsass; von einem franz. Militärgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet.

 

Charles Léon Clément Huntziger (1880–1941), Berufssoldat; 1933 Divisionsgeneral der franz. Kolonialtruppen; 1940 Kommandeur der 2., dann der 4. Armeegruppe im Norden Frankreichs; unterzeichnete das Waffenstillstandsabkommen, von Sept. 1940 an Kriegsminister der Vichy-Regierung; kam bei einem Flugzeugabsturz ums Leben.

 

Carl Heinrich von Stülpnagel (1886–1944), Berufssoldat; von 1904 an im Militärdienst, 1939 General der Infanterie, 1940 Vorsitzender der deutsch-franz. Waffenstillstandskommission, 1941 Oberbefehlshaber der 17. Armee in der Sowjetunion, 1942–1944 Militärbefehlshaber im besetzten Frankreich, 1944 als Mitverschwörer des Attentats vom 20. Juli hingerichtet.

Skript

Bericht, ungez., Karlsruhe i.B.

 

Auf Antrag des Gauleiters und Reichsstatthalters Josef Bürckel, z.Zt. Metz, und des Gauleiters Wagner, z.Zt. Straßburg, wurden in der Nacht zum Dienstag, dem 22. Oktober 1940, und am darauffolgenden Tage durch die Geheime Staatspolizei sämtliche Juden aus Baden und der Saarpfalz in ihren Wohnungen durch Organe der Hilfspolizei festgesetzt und unmittelbar danach in bereitgestellten Eisenbahnzügen abtransportiert. In der Saarpfalz wurde von der Polizei den Betroffenen ein Ausweisungs-Befehl des zuständigen Gauleiters und Reichsstatthalters, datiert aus Metz vom 20.10.1940, zugestellt.

Auf Grund einer zwischen der Wiesbadener Waffenstillstandskommission unter General v. Stülpnagel und der französischen Delegation unter General Huntziger bezw. der Regierung von Vichy getroffenen Vereinbarung sind alle Juden französischer Staatsangehörigkeit aus Elsaß und Lothringen ins unbesetzte Gebiet Frankreichs abzuschieben, und die französischen Behörden sind verpflichtet, die Evakuierten aufzunehmen. Diese Bestimmung wurde sinngemäß von den zuständigen Gauleitern, die in Personalunion auch Gauleiter von Baden und der Saarpfalz sind, auf sämtliche Juden deutscher Staatsangehörigkeit, wohnhaft in den Gauen Saarpfalz und Baden, angewendet. In Baden sind daraufhin ca. 6300 deutsche Juden nach Südfrankreich abgeschoben worden, in der Saarpfalz 1150.

Da die Absicht besteht, auch die übrigen Juden aus dem Altreich, der Ostmark und dem Protektorat Böhmen und Mähren – insgesamt etwa 270 000 Personen zumeist vorgerückten Alters – nach Frankreich abzuschieben, hat die Regierung von Vichy gegen diese Maßnahme ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht. Infolgedessen ist die in Aussicht genommene Verschickung der Juden aus Hessen zunächst aufgeschoben worden.

Die Abschiebung der Juden aus Baden und der Saarpfalz vollzog sich in der Form, daß lt. Befehl der Gauleiter „alle Personen jüdischer Rasse, soweit sie transportfähig sind“, abtransportiert werden mußten, ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht. Ausgenommen wurden lediglich bestehende Mischehen. Auch Männer, die als Frontkämpfer und zum Teil als Offiziere der alten Wehrmacht am Weltkrieg 1914-1918 auf deutscher Seite teilgenommen haben, mußten verschickt werden. Die Altersheime in Mannheim, Karlsruhe, Ludwigshafen usw. wurden evakuiert. Frauen und Männer, die nicht zu gehen imstande waren, wurden befehlsgemäß auf Tragbahren zu den Eisenbahnzügen transportiert.

Der älteste Deportierte war ein 97jähriger Mann aus Karlsruhe. Die Frist, die den Verschickten zur Vorbereitung gewährt wurde, schwankte örtlich zwischen einer Viertelstunde und zwei Stunden. Eine Anzahl von Frauen und Männern benutzte diese Frist, um sich der Verschickung durch Freitod zu entziehen. Allein in Mannheim sind bis Dienstag vormittag 8 Selbstmorde erfolgt, in Karlsruhe 3. Zum Abtransport aus entlegenen Orten nach den Sammelstellen wurden Wehrmachts-Autos zur Verfügung gestellt. Die Verschickten mußten gemäß Anordnung ihr Hab und Gut, Kapitalvermögen und Grundbesitz zurücklassen. Es wird zunächst – bis zur endgültigen Entscheidung durch die Gauleiter – treuhänderisch verwaltet. Da die Auswanderung in vielen Fällen nicht ordnungsmäßig, d.h. ohne vorherige Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Entrichtung der Reichsfluchtsteuer, erfolgte, ist das vorhandene Vermögen inzwischen sichergestellt worden. Geldbeträge zwischen 10 und 100 Reichsmark durften mitgenommen werden und wurden, soweit vorhanden, in franz. Franken umgewechselt. Gepäck bis zum Höchstgewicht von 50 Pfund durfte mitgenommen werden. Die Wohnungen wurden polizeilich versiegelt.

Nach bisher vorliegenden Meldungen sind die aus 12 plombierten Eisenbahnzügen bestehenden Transporte nach mehrtägiger Fahrt in südfranzösischen Konzentrationslagern am Fuß der Pyrenäen eingetroffen. Da es dort an Lebensmitteln und an geeigneter Unterbringungs-Möglichkeit für die hauptsächlich aus alten Männern und Frauen bestehenden Verschickten fehlt, ist, soweit hier bekannt, von der französischen Regierung die Weiterleitung der Deportierten nach Madagaskar unmittelbar nach Öffnung der Seewege in Aussicht genommen.