Dok. 03-092

Franz Rademacher stellt am 3. Juli 1940 im Auswärtigen Amt Überlegungen an, alle europäischen Juden auf Madagaskar anzusiedeln

Der bevorstehende Sieg gibt Deutschland die Möglichkeit

Der bevorstehende Sieg gibt Deutschland die Möglichkeit

Personen

Franz Rademacher (1906–1973), Jurist; 1932–1934 SA-Mitglied, 1933 NSDAP-Eintritt; von 1937 an im diplomatischen Dienst, 1938–1940 in Uruguay, 1940 Legationsrat, leitete 1940–1943 das „Judenreferat“ (D III) im Auswärtigen Amt; im April 1943 als Offizier zur Kriegsmarine; im März 1952 vom Landgericht Nürnberg zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, im Juli vorläufig entlassen und nach Syrien geflüchtet, kehrte 1966 zurück.

Skript

Aufzeichnung des Legationssekretärs Franz Rademacher


Die Judenfrage im Friedensvertrage

Der bevorstehende Sieg gibt Deutschland die Möglichkeit und meines Erachtens auch die Pflicht, die Judenfrage in Europa zu lösen. Die wünschenswerte Lösung ist: Alle Juden aus Europa. Aufgabe des Auswärtigen Amts ist hierbei:

a) diese Forderung im Friedensvertrag zu verankern und die gleiche Forderung durch Einzelverhandlungen mit den nicht vom Friedensvertrag betroffenen Staaten in Europa durchzusetzen;

b) im Friedensvertrag das notwendige Territorium zur Ansiedlung der Juden sicherzustellen und die Grundsätze für die Mitarbeit der Feindstaaten an diesem Problem festzulegen;

c) die staatsrechtliche Stellung des neuen jüdischen überseeischen Siedlungsraumes zu bestimmen;

d) als Vorarbeit

1.) Klarlegung der Wünsche und Pläne der interessierten innerdeutschen Partei-, Staats- und wissenschaftlichen Stellen und das Abstimmen dieser Pläne auf die Wünsche des Herrn Reichsaußenministers, wozu weiter gehört:

2.) Schaffung einer Übersicht über die bei einzelnen Stellen vorhandenen sachlichen Unterlagen (Anzahl der Juden in den einzelnen Ländern), Verwertung ihres Vermögens über eine internationale Bank,

3.) Aufnahme von Verhandlungen mit dem befreundeten Italien über diese Fragen.

Wegen der Aufnahme der Vorarbeiten ist das Referat D III über die Abteilung Deutschland bereits mit Vorschlägen an den Herrn Reichsaußenminister herangetreten und hat von ihm den Auftrag erhalten, diese Vorarbeiten unverzüglich in die Wege zu leiten. Besprechungen mit der Dienststelle des Reichsführers SS, des Innenministeriums und einigen Parteidienststellen haben bereits stattgefunden. Diese Dienststellen billigen folgenden Plan des Referats D III:

Referat D III regt als Lösung der Judenfrage an: Frankreich muß im Friedensvertrag die Insel Madagaskar für die Lösung der Judenfrage zur Verfügung stellen und seine rund 25 000 dort ansässigen Franzosen aussiedeln und entschädigen. Die Insel wird Deutschland als Mandat übertragen. Die seestrategisch wichtige Diégo-Suarez-Bai sowie der Hafen von Antsirane werden deutsche Marinestützpunkte (diese Marinestützpunkte werden vielleicht noch je nach Wunsch der Kriegsmarine auch auf die Häfen – offene Reeden – Tamatave, Andevorante, Mananjara usw. ausgedehnt werden können). Neben diesen Marinestützpunkten werden geeignete Teile des Landes zur Anlage von Flugstützpunkten aus dem Judenterritorium herausgeschnitten. Der nicht militärisch erforderliche Teil der Insel wird unter die Verwaltung eines deutschen Polizeigouverneurs gestellt, der der Verwaltung des Reichsführers SS untersteht. In diesem Territorium bekommen die Juden im übrigen Selbstverwaltung: eigene Bürgermeister, eigene Polizei, eigene Post- und Bahnverwaltung usw. Für den Wert der Insel haften die Juden als Gesamtschuldner. Zu diesem Zweck wird ihr bisheriges europäisches Vermögen einer zu gründenden europäischen Bank zur Verwertung übertragen. Soweit dieses Vermögen zur Bezahlung der Landwerte, die sie in die Hand bekommen, und der zum Aufbau der Insel notwendigen Warenaufkäufe in Europa nicht ausreicht, werden den Juden von der gleichen Bank bankmäßige Kredite zur Verfügung gestellt.

Da Madagaskar nur Mandat wird, erwerben die dort ansässigen Juden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Allen nach Madagaskar deportierten Juden wird dagegen vom Zeitpunkt der Deportation ab von den einzelnen europäischen Ländern die Staatsangehörigkeit dieser Länder aberkannt. Sie werden dafür Angehörige des Mandats Madagaskar.

Diese Regelung vermeidet, daß die Juden sich etwa in Palästina einen eigenen Vatikanstaat gründen und damit den symbolischen Wert, den Jerusalem für den christlichen und mohammedanischen Teil der Welt hat, für ihre Ziele einspannen können. Außerdem bleiben die Juden als Faustpfand in deutscher Hand für ein zukünftiges Wohlverhalten ihrer Rassegenossen in Amerika.

Propagandistisch kann man die Großmut verwerten, die Deutschland durch Gewährung der kulturellen, wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und justizmäßigen Selbstverwaltung an den Juden übt, und dabei betonen, daß uns unser deutsches Verantwortungsbewußtsein der Welt gegenüber verbietet, einer Rasse, die Jahrtausende keine staatliche Selbständigkeit gehabt hat, sofort einen unabhängigen Staat zu schenken; dafür bedürfe es noch der geschichtlichen Bewährung.