Dok. 02-016

Der Kreisleiter der NSDAP in Leipzig Ernst Wettengel berichtet der Gauleitung Sachsen am 15. März 1938 über die bisher gegen Juden getroffenen Maßnahmen

Von den im Gau Sachsen zur Zeit noch lebenden rund 18.000 Juden

Hinter uns liegt eine Nacht des Grauens. Es war

Orte

._._._ Staatsgrenzen von 1937

Personen

Ernst Wettengel (1903–1948), Kaufmann; 1925 NSDAP-Eintritt, Hauptstellenleiter im Stab des Stellvertreter des Führers der Ortsgruppe im Braunen Haus, München, 1938–1943 Hauptamtlicher Kreisleiter Leipzig, 1944 NS-Führungsoffizier des 36. Armeekorps der Wehrmacht.

Skript

Betr.: Juden.

Von den im Gau Sachsen z.Zt. noch lebenden rund 18 000 Juden wohnen allein 2/3 in der Reichsmessestadt. Es ist deswegen mehr als berechtigt, einmal die Frage aufzuwerfen, welche Schritte und Massnahmen hier getroffen worden sind, um die Juden aus dem öffentlichen Leben nach und nach immer mehr auszuschalten und ihr Betätigungsfeld einzuschränken.

Mit Genugtuung stelle ich fest, dass in der letzten Zeit mehr Anfragen als bisher bei uns eingehen über die Genehmigung zur Erteilung der Auswanderungs-Erlaubnis. Unsere Zustimmung hierzu wird selbstverständlich anstandslos erteilt. Neben allgemeinen, gegen die Juden erlassenen Gesetzen werden wohl auch die örtlich erlassenen Einschränkungen hierbei eine ausschlaggebende Rolle gespielt haben.

Im Nachfolgenden gebe ich Ihnen deswegen einmal kurz Kenntnis von den seitens der Partei in Zusammenarbeit mit der städtischen Verwaltung getroffenen Massnahmen:

1.) Seitens der städtischen Verwaltung werden keinerlei Geschäfte mehr mit Juden getätigt, auch nicht von der Beschaffungsstelle.

2.) Jede geschäftliche Verbindung, aus der die Juden irgendwelche Vorteile ziehen könnten, wird unterbunden. Sie erhalten deshalb keinerlei Darlehen, auch nicht von der Sparkasse.

3.) An Juden werden keine Ausschreibungsangebote ausgegeben. Bei Vergebung von Lieferungs-Aufträgen werden sie nicht berücksichtigt.

4.) Juden dürfen nicht betreten:

a) Gemeinschaftsbäder (Dampf-, Schwimm- und Sommerbäder),

b) Leihhaus,

c) städtische Bücherhallen.

Erscheinen sie, werden sie gerichtlich belangt.

5.) Angehörige der israelitischen Religionsgemeinde dürfen keine Feiern in städtischen Friedhöfen abhalten. Beisetzungen müssen gestattet werden, obwohl ein israelitischer Friedhof vorhanden ist.

6.) In der öffentlichen Fürsorge müssen Juden noch unterstützt werden. Jedoch werden sie hier besonders zurückhaltend behandelt. An Juden, die irgendeinen Handel treiben, wird eine Unterstützung grundsätzlich nicht gezahlt.

7.) Bei Antrag werden Auswanderer-Beihilfen gezahlt, um die Gesellschaft bald los zu sein.

8.) Land wird an Juden nicht verpachtet.

9.) Auf den Messen und Märkten der Stadt werden die Juden beschränkt. Die arischen Gesuchsteller werden in jeder Weise bevorzugt.

10.) Den Vieh- und Schlachthof dürfen jüdische Vieh-Agenten und Großschlächter nicht mehr benutzen.

11.) Juden dürfen in Sportvereinen nicht mehr Mitglied sein. In Leipzig bestehen z.Zt. noch 2 jüdische Sportvereine, die auch eigene Sportplätze haben. Der Sportbetrieb von Juden auf städtischen Sportplätzen ist untersagt.

12.) An der Kinderspeisung dürfen Judenkinder nicht teilnehmen.

13.) Die Mitteldeutsche Börse ist seit kurzem judenfrei. Den Juden wurden die Erlaubnisscheine entzogen.

14.) Wandergewerbescheine und Reiselegitimationskarten werden an Juden nicht mehr ausgegeben. Durch die hierfür notwendige politische Beurteilung haben wir eine genaue Kontrolle.

15.) Bisher mussten neu nach Leipzig zuziehende Juden, wenn sie keine Wohnung hatten, im Obdachlosenhaus untergebracht werden. Z.Zt. läuft bei der Stadt von uns ein Antrag, den Juden auch das Obdachlosenhaus zu verbieten.

16.) Des weiteren wird z.Zt. die Frage behandelt, inwieweit den Juden das Betreten der im Herzen der Stadt liegenden Grünanlage „Rosenthal“ verboten werden kann. Es stösst dies auf einige Schwierigkeiten, da grössere öffentliche Wege durch das „Rosenthal“ führen.

17.) Eine Aktion ist in Vorbereitung, die Juden aus den arischen Kaffeehäusern zu vertreiben. Späterhin soll dann ein Verbot für sämtliche Gaststätten, evtl. von Anbringen von Schildern „Eintritt für Juden verboten“, ausgesprochen werden. Weigern sich Gaststätten, dieses Schild anzubringen, werden sie von uns gemieden.

18.) Eine Erfassung der Juden, die z.Zt. noch Geschäftslokale in städtischen Häusern innehaben, ist im Gange. Jede Gelegenheit wird wahrgenommen, um die bestehenden Mietverträge mit Juden aufzuheben.

[…]

Von weiteren wesentlichen Massnahmen, die örtlich gegen die Juden getroffen werden, werde ich Sie stets auf dem Laufenden halten.

Heil Hitler!

[…]