Dok. 01-280

Frankfurter Zeitung: Artikel vom 16. Mai 1937 über die infolge der jüdischen Massenemigration gestiegenen Einnahmen aus der Reichsfluchtsteuer

Der Ertrag der Reichsfluchtsteuer. Vom Abschreckungsmittel zur

Der Ertrag der Reichsfluchtsteuer. Vom Abschreckungsmittel zur

Orte

._._._ Staatsgrenzen von 1937

Skript

Der Ertrag der Reichsfluchtsteuer. Vom Abschreckungsmittel zur Einnahmequelle.

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Die Reichsfluchtsteuer war ursprünglich in der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 als ein fiskalisches Abschreckungsmittel gegen Kapitalflucht geschaffen worden. Sie hat sich aber im Laufe der Jahre, obwohl dies von Haus aus gar nicht ihr Zweck war, für das Reich zu einer ziemlich ergiebigen Einnahmequelle entwickelt. Nach den Absichten, die bei ihrer Einführung maßgebend waren, sollte die Fluchtsteuer die legale Verbringung von Vermögen ins Ausland nicht verhindern, sie sollte sie aber in steuerlicher Beziehung „unrentabel“ machen; wer seinen Wohnsitz verlegen wollte, um etwa in einer ausländischen Steueroase dem Zugriff des deutschen Finanzamts zu entgehen, sollte der Hoffnung beraubt werden, damit wirklich ein Geschäft machen zu können. Die Verordnung verbot deshalb ursprünglich weder die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland noch die Mitnahme des Vermögens, sie bestimmte aber, daß jeder Reichsangehörige, der seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgab, um ins Ausland überzusiedeln, ein Viertel seines Vermögens als „Fluchtsteuer“ zu entrichten hatte, sofern er mehr als 200 000 Reichsmark Vermögen oder jährlich mehr als 20 000 Reichsmark Einkommen hatte; die Steuerpflicht trat unabhängig davon ein, ob das Vermögen ins Ausland mitgenommen wurde oder nicht.

Wenn man aus den verhältnismäßig geringen Erträgen, die die Fluchtsteuer in der ersten Zeit ihres Bestehens erbrachte, einen Schluß ziehen darf, dann scheint sie damals die beabsichtigte abschreckende Wirkung einigermaßen erzielt zu haben. Da sie auch die Personen erfaßte, die schon vor dem Erlaß der Verordnung, seit dem 1. Januar 1931, ins Ausland gegangen waren, gab es zunächst einiges an Steuer nachzuholen, aber im Laufe des ganzen Jahres 1932 blieb der monatliche Steuerertrag im Durchschnitt unter 100 000 Reichsmark. Erst vom Jahre 1933 an begann sich die Ergiebigkeit der Steuer allmählich zu heben. Dafür dürften vor allem zwei Gründe maßgebend sein: zunächst die strengere Kontrolle der Grenzen und die Ueberwachung des Geldverkehrs mit dem Ausland, die sich im Laufe der Zeit zur vollen Devisenbewirtschaftung ausbildete, verbunden mit einer schärferen Praxis der Finanzbehörden, zum anderen die vom Jahre 1933 an in stärkerem Maße beginnende jüdische Auswanderung ins Ausland.

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