Dok. 01-183

Das Geheime Staatspolizeiamt berichtet SS-Gruppenführer Reinhard Heydrich am 31. Juli 1935 über neue Pläne zur Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung in Berlin

Aus Anlaß der juden­feindlichen Kundgebungen auf dem Kurfürstendamm

Aus Anlaß der juden­feindlichen Kundgebungen auf dem Kurfürstendamm

Orte

._._._ Staatsgrenzen von 1937

Personen

Reinhard Heydrich (1904–1942), Berufsoffizier; 1922–1931 Marinelaufbahn; 1931 NSDAP- und SS-Eintritt; von 1932 an Chef des SD, ab 1934 Chef des zunächst nur für Preußen zuständigen Gestapo in Berlin, 1936–1942 Chef der Sicherheitspolizei und des SD, 1939–1942 Chef des RSHA, von Sept. 1941 an zugleich stellv. Reichsprotektor von Böhmen und Mähren; infolge eines Attentats am 4.6.1942 in Prag gestorben.

 

Ludwig Steeg (1894–1945), Verwaltungsbeamter; von 1919 an bei der Stadt Berlin tätig; 1933 NSDAP-Eintritt, SS-Mitglied; 1933 Vertreter von Staatskommissar Lippert, 1937 Bürgermeister von Berlin, 1940 bis 1945 kommissar. Oberbürgermeister und Stadtpräsident und 1945 Oberbürgermeister Berlins; 1945 Tod in sowjetischer Internierung.

Skript

Aus Anlaß der judenfeindlichen Kundgebungen auf dem Kurfürstendamm und in anderen Stadtteilen Berlins fand am 30.7. bei dem Vizepräsidenten Steeg im Berliner Rathaus eine Besprechung statt, an der außer dem Oberbürgermeister der Stadt Berlin Vertreter des Geheimen Staatspolizeiamtes, des Polizeipräsidiums, der Staatspolizeistelle Berlin, der Gauleitung sowie der SA-Truppe Berlin-Brandenburg teilgenommen haben. Zweck der Besprechung war, geeignete Mittel und Wege zu finden, um die Bekämpfung der Juden in Berlin ohne öffentliche Demonstrationen und Einzelaktionen wirksam durchzuführen.

Im Gesamten hatte die Besprechung folgendes Ergebnis:

1.) Jüdische Geschäfte.

Die Neugründung von jüdischen Geschäften soll in Zukunft dadurch verhindert werden, daß die Bedarfsfrage vom Stadtverwaltungsgericht einer strengen Prüfung unterzogen wird. Die Stadtverwaltung Berlin will hierzu noch Richtlinien herausgeben, nach denen die Erteilung der Konzession an Juden grundsätzlich zu verweigern ist.

Bei bestehenden jüdischen Geschäften soll das Gesetz zum Schutz des Einzelhandels eng ausgelegt werden, insbesondere soll hierdurch verhindert werden, daß Juden ihre Geschäftsräume vergrößern. Schwierigkeiten sollen dabei auch durch die Baupolizei in Form von entsprechenden Auflagen bereitet werden.

Von außerordentlicher Wichtigkeit ist es, daß die bestehenden jüdischen Geschäfte von dem kaufenden Publikum in Zukunft als solche sofort erkannt werden. […] Im übrigen wurde vereinbart, die geistige Schulung innerhalb und außerhalb der NS.-Gliederungen in erhöhtem Maße fortzusetzen, um dadurch die Bevölkerung von dem Einkauf in jüd. Geschäften abzuhalten.

Als Maßnahme gegen jüd. Eisdielen, die besonders Gegenstand der judenfeindlichen Demonstrationen gewesen sind, ist bereits angeordnet, daß jede Eisdiele in Zukunft eine Toiletten-Einrichtung haben muß. Durch entsprechende scharfe Anwendung dieser Verordnung auf jüd. Eisdielen hofft man, die Schließung derselben herbeizuführen, zumal auch in vielen Fällen aus räumlichen Gründen der Anordnung nicht entsprochen werden kann.

2.) Jüdische Haus- und Grundstücksverwaltungen.

Häuser und Grundstücke von Juden sollen in Zukunft einer genauen Prüfung unterzogen werden, um festzustellen, ob baupolizeiliche Auflagen (Reparaturen und dergl.) gemacht werden können. Auch soll durch den Gau Berlin durch entsprechende Überwachung dafür Sorge getragen werden, soweit im Verhältnis zwischen arischen und nichtarischen Mietern von den arischen Mietern zu hohe Mieten verlangt werden, eine Regelung zugunsten der arischen Mieter herbeizuführen.

3.) Baden von Juden in städtischen Strandbädern.

Mit Rücksicht auf die Olympiade 1936 soll z.Zt. noch davon abgesehen werden, in den städtischen Freibädern Schilder anzubringen, durch die Juden der Besuch der städtischen Freibäder verboten wird. Der Badebetrieb wird aber in Zukunft von Streifen überwacht, die – mit besonderen Ausweisen versehen – berechtigt sind, bei ordnungswidrigem Verhalten Juden sofort aus dem Freibad hinauszuweisen. Bei städtischen Hallenbädern sollen dagegen Juden schon an der Kasse zurückgewiesen werden.

4.) Verträge mit Juden.

Es soll eingehend geprüft werden, ob und von welcher Stelle aus noch öffentliche Aufträge an jüdische Firmen vergeben worden sind.

5.) Eheschließung zwischen Ariern und Juden.

Die Berliner Standesbeamten sind bereits angewiesen worden, eine derartige Eheschließung nicht mehr vorzunehmen.

[…]