Dok. 01-012

Der Bürgermeister von München verfügt am 24. März 1933, städtische Aufträge nicht mehr an Juden und Ausländer zu vergeben

Mit Rücksicht auf die unbestreitbare, schwere Notlage des mittelständigen Handwerks, Gewerbes und

Mit Rücksicht auf die unbestreitbare, schwere Notlage des mittelständigen Handwerks, Gewerbes und

Orte

._._._ Staatsgrenzen von 1937

Personen

Karl Fiehler (1895–1969), Kaufmann und Beamter; 1919 Mitglied der Thule-Gesellschaft, 1923 NSDAP-Eintritt und Teilnahme am Hitler-Putsch, zu Festungshaft verurteilt, die er mit Hitler in Landsberg a. L. verbrachte; 1924–1933 ehrenamtlicher Stadtrat von München; 1927 Mitglied der NSDAP-Reichsleitung, 1933 SS-Eintritt; vom 20.3.1933 an kommissar. 1. Bürgermeister und 20.5.1933–1945 Oberbürgermeister von München; 1933–1945 Leiter des NSDAP-Hauptamts Kommunalpolitik und Vorsitzender des Deutschen Gemeindetags; 1945–1949 Haft, danach Geschäftsführer eines Bauunternehmens.

 

Skript

Rundverfügung des kommissar. 1. Bürgermeisters München, Fiehler, an sämtl. Referate und Dienststellen, Volks-, Berufs-, städt. Mittel- und höhere Schulen, die Inspektion der Kindergärten und Horte, die Singschuldirektion, die Fachberater, Schulzahnkliniken und hauptamtliche Schulärzte vom 24.3.1933

 

Betrifft: Erteilung von städtischen Aufträgen und Lieferungen.

Mit Rücksicht auf die unbestreitbare, schwere Notlage des mittelständigen Handwerks, Gewerbes und Einzelhandels und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den vergangenen Jahren ausgesprochen marxistische Unternehmungen und jüdische Großfirmen (letztere weit über den ihnen auf Grund des zahlenmäßigen Verhältnisses der jüdischen zur deutschen Bevölkerung zustehenden Anteil hinaus) mit städtischen Aufträgen und Lieferungen bedacht worden sind, verfüge ich auf Grund Art. 17 der Gemeindeordnung bis zur endgültigen Beschlußfassung durch eine erneuerte Stadtvertretung:
Grundsätzlich werden städtische Aufträge und Lieferungen nicht vergeben an Warenhäuser, Einheitspreis- und Großfilialgeschäfte sowie an Konsumvereine.

Aufträge an nicht deutsche Firmen werden nicht erteilt. Als nicht deutsche Firmen gelten alle Betriebe, die sich im ausschließlichen oder hauptsächlichen Besitz oder unter der verantwortlichen Leitung von Ausländern oder Juden befinden, oder als auf marxistischer Grundlage aufgebaute Unternehmungen anzusehen sind.

[…]